Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 11 (November 1901)
- Article
- Berlin
- Date
- 1901-11-01
- Page
- 623 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 623 Anträgen ab und sprach den Angeklagten, den Rechtsanwalt Bobrecker vertheidigte, frei, weil nach Ansicht des Gerichts der Angeklagte für diesen Artikel nicht verantwortlich zu machen war. Das Wesen der antisemitischen Berichterstattung bringt es mit sich, daß die Redaktionen der jndenfcindlichen Blätter recht häufig in die Zwangslage gerathen, unter dem Lruck des tz ll des Reichsprcßgesetzes „Berichtigungen" zu veröffentlichen. Eine solche ging der „Staatsbürger Ztg." in letzter Zeit auch aus — Przemysl zu; darauf verstand sie sich dazu. Folgendes zu veröffentlichen: „In Bezug aus die Notiz in unserer Zeitung über einen empörenden Fall der Verhetzung (?) christlicher religiöser Gefühle feitens eines angesehenen Juden aus Przemysl erbalten wir folgende Berichtigung: 1) Es ist unwahr, daß ich ein Pächter der dem griechisch-katholischen Domkapital (?) gehörigen Druckerei bin. 2) Es ist unwahr, daß die bei mir bedientest gewesene Thekla, Skalacka oberhalb ihrer Bettstelle einige Heiligenbilder angebracht hatte, vor denen sie jeden Tag ihre Gebete verrichtete, und daß ich als ihr Dienstherr nach einem Streite die von ihr verehrten Heiligenbilder von der Wand geriffen habe. 3) Es ist unwahr, das; ich an Heiligenbildern derselben ein empörendes Verbrechen begangen habe und daß das Mädchen die Bilder in schmutzigem Zustande im Aborte fand, wofür die christliche Bevölkerung eine exemplarische Bestrafung des Juden verlange. Achtungsvoll Aron Zupnich." — Verschiedene Bemerkungen, welche das Amisemitenblatt an diese „Berichtigung" knüpft, verfolgen offenbar nur den Zweck, den Eindruck derselben abzuschwächen, aber dieser Zweck wiid nicht erreicht, selbst, wenn wirklich durch einen Schreibfehler des Herrn Zupnick (nicht Zuvnich) in dem Briefe statt „Domkapitel" „Domkapital" stehen sollte. Die Schlußbemerkung der ^Staatsbürger Ztg.": „Wir gestatten uns an das „Ecbo Przmvskie", das als Duelle für die berichtigte Mittheilung von uns auch genannt war, hierdurch die Anfrage, ob auch ihm eine solche Berichtigung zugegangen ist," veranlaßt uns zu einer Anfrage, auf welche wir den Bescheid erhielten, daß das „Echo" die betreffende falsche „Mittheilung" längst berichtigt habe. Die .„Freisinnige Zeitung" berichtet: „Gegen einen Berliner Rechtsanwalt wurde dieser Tage vor dem Ehrenrathe der AnwalLkammer verhandelt. Ein Album, in welches die Ausschnitte von sämmtlichen Zeitungsberichten eingcklebt sind, in denen sein Name genannt wird, ist in fernem Wartezimmer ausgelegt, sodaß die wartenden Klienten Kenntniß nehmen können von dem Ruhm des Mannes, dem sie ihre Rechtssachen auvertrauen wollen. Diese Art der Reklame,