Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 11 (November 1901)
- Article
- Berlin
- Date
- 1901-11-01
- Page
- 622 (sequence 6)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. 622 des Raubritterthums, das sich ungestraft über ' die Staatsgesehe hinwegsetzen kannte, vorüber sind. Daß aber dieser Mann in Berlin, der Stadt der Intelligenz, ein dankbares Publikum finden kann, das ist vielleicht das Schmachvollste an der Sache. Unsere Antisemiten sind ja auch samt und sonders Ordnungsstützen, sie bekämpfen ja bekanntlich das Iudenthum in erster Linie wegen seiner „destruktiven Tendenzen". Und diese Vatertandsretter jubeln einem Manne zu, der alle stattlichen Autoritäten im rüdesten Gassemon beschimpft, der die Gerichte, das Fundament der staatlichen Ordnung, verhöhnt. Diese „Bürger" begrüßen es mit Heiterkeit und stürmischem Beifall, wenn der Aristokrat für sich Immunität beansprucht und seine Verhaftung als Frechheit bezeichnet. Es genügt, diese Thatsachen festzunageln, der sittliche und politische Charakter der antisemitischen Partei ist damit kl arge stellt." Die „Staatsbürger Ztg." hatte bekanntlich eine Anzahl Gutachten veröffentlicht, welche auf die Umfrage über den Ritualmord erstattet worden waren. Eines dieser Gutachten, welches der Geschäftsführer der deutsch-socialen Rcformpartei I)r. Giese abgegeben hatte, veranlagte die „Israelitische Wochenschrift" zu der Aeußcrmm, daß diejenigen, welche an Ritualmorde glauben, „Verbrecher oder Narren" seien. Am 60. Oktober sollte vor dein Schöffengericht deshalb gegen den Redakteur der „Israel. Wochenschrift" M. A. Klausner in der von I)r. Gicfe erhobenen Privatklage verhandelt werden. Ver dem Eintritt in die Verhandlung lehnte aber der Privatkläger den Schöffen Aaron ab, der Jude fei. Mit auerkennenswerther Schlagfertigt'eit erbat Herr Klausner die Auskunft des Vorsitzenden darüber, ob er dann auch jeden nichtjüdischen Schöffen ablehnen könne ich. worauf der Versitzende als auf eine nicht zur Sache gehörige Frage nicht cingiug. Jedenfalls, meinte er, würde der Angeklagte wohl auch den Dr. Gieje als Schöffen ablehnen. Da sich der jüdische Schösse nicht für befangen erklärte, wird das Landgericht sich erst hierüber zu äußern haben. Durch einen Artikel der „Berliner Morgeupost", der die „Winter-Affaire" betraf, hatte sich der Lehrer Weichet in Kon Az beleidigt erachtet. Derselbe stellte Strafantrag gegen den verantwortlichen Redakteur vr. Mar Pollaczek und erhob, da die Staatsauwal das Einschreüen ablehnte, Privatbcleidigungsklage. In dem sich nun entspinnenden Prozesse stand dem Kläger der Rechtsanwalt I)r. Habn in Charlottenburg zur Seite. Nach verschiedenen Vertagungen wurde am 26. Oktober die Verhandlung vor dem Schöffengericht zu Ende geführt. Das Gericht wies den Rechtsanwalt Dir. Hahn mit feinen