Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 11 (November 1901)
- Article
- Berlin
- Date
- 1901-11-01
- Page
- 621 (sequence 5)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 621 den öffentlichen Frieden gefährdet, müsse auch das Bewußtsein hiervon gehabt haben. Bei der Strafzumessung ist berücksichtigt worden, daß Gras Pückler noch unbestraft ist und auö Ueberzeugung gehandelt hat, was ihm geglaubt werden soll. Der Gerichtshof hat ferner auf Unbrauchbarmachung beziehungsweise Einziehung der betreffenden Nummer der „Staatsbürger Zeitung" sowie der Platten und Formen erkannt. — Die antisemitische Versammlung in den Berliner Coneordia-Sälen, in welcher Graf Pückler am 11. November in einem Vortrage seine Verurtheilungen in Dresden und Berlin auf die jüdische Macht zurückführen wollte, verfiel nach halbstündiger Dauer der polizeilichen Auslösung, weil sich der Redner in maßloser Weise über die Richter beschwerte, die seiner Meinung nach ihm die Vertheidigung durch unrechtmäßiges Entziehen des Wortes unmöglich gemacht hätten. Ungewarnt durch die Vorgänge, beraumten Gras Pückler und seine Genossen auf Freitag den 1ö. November abermals eine öffentliche Versammlung zunächst mit demselben Thema an, welches an sstb schon eine Beleidigung preußischer Richter enthält, änderten aber noch vor der Versammlung diese Ankündigung ab. Tie gesummte liberale Presse bringt spaltenlange Berichte über die nach halbstündiger polizeilich aufgelöste Pckickter-Versammlung, welche darin übereinstimmen, daß der schlesische Graf und Nütergutsbesiher in dieser Versannnlnng in dreister Verhöhnung und Beschimpfung der Behörden, nantentlich der Justiz, alles bisher Dagewcsene weit überboren har. Tie „Berliner Zeitung" schreibt: ,,Tiefer hochgeborene Temagoge treibt seinen Spott mit der Justiz in einer Weise, wie man es bisher nicht fürmöglich gehalten hat. Er folgt nicht den Ladungen der Gerichtsbehörden, nennt es kolossal unverschäntt, daß die Gerichte sich nicht vor seiner gräflichen Würde demüthigen, sondern seine Vorführung beschließen, droht dem Gerichtsdiener mir Eiufperren in seinen Burgketler, entzieht sich seiner Beanfsichrigung und zwingt ihn gewissermaßen zur Pflichtwidrigkcit, beschimpft die Richter, die ihn vernrtheilt haben, in nicht wiedcrzugebcnden Ausdrücken. Man hat den ehrenwerthen Herrn bisher rhatfächlich mit Glacehandschuhen angefaßt, und gerade deshalb ist ihm der Kamm so geschwolleit. Run ist dem Fasse ja wohl der Boden ausgeschlagen, und man wird in anderm Tone mir ihm sprechen. Es giebc nur zwei Möglichkeiten. Entweder ist, wie auch die Art seiner Sprechweise vermuthen läßt, der gräfliche Demagoge unzurechnungsfähig, dann stecke man ihn in die Zwangsjacke, oder er ist es nicht, dann mache man ihm auf dem Wege des Strafprozesses klar, daß die Zeiten