Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1901-11-01 · Heft 11 (November 1901) · p. 610

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 11 (November 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-11-01
Page
610 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2316602-2316676-2316687--08812-2328698
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

m Hm öcutjcbcn Rerch. von Ritualmorden als gesetzlich zulässig erklären, beweist nicht nur eine völlige Mißachtung der Behörden und sehr geringe Meinung von der Intelligenz der Konitzer Bevölkerung, sondern auch daß die Redaktion dieses Antisemitenblattes sich für berechtigt hält, den § 130 des Strafgesetzbuches, der alle den öffentlichen Frieden gefährdende Auf. reizungen verschiedener Bevölkerungsklassen gegen einander verpönt, ungestraft verletzen zu dürfen! Allerdings haben sich die meisten derjenigen Zeugen, deren Gutachten in den Staatsbürger-Zeitnugs-Artikeln „Die Umfrage über deu Blutmord" veröffentlicht worden, mehr oder weniger derselben Gesetzesübertretung schuldig gemacht und durften dafür noch zur Rechenschaft gezogen werden. Zur Ermuthigung ihrer „Gutachter" knüpft die „Staatsbürger-Ztg." an die Meldung, daß der englische Verfasser des Buches „Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts", Houston Stewart Chamberlain, zur kaiserlichen Tafel gezogen worden, die Bemerkung: „Das Buch ist bekanntlich stark antisemitisch und Chamberlain hat sich, wie erinnerlich, an der in der „Staatsbürger-Ztg." ver öffeutlichtcn Ritualmcrd-Umfrage berhcitigt." Auch in diesem Falle rechnet das Autisemiteublatt auf eine sehr naive Leserschaft, die Chamberlaius Buch nur von Hörensagen kennt und das von ihm in der Blutmordfrage abgegebene Gutachten nicht richtig gelesen oder wieder vergessen hat! Die Antwort Chamberlaius auf die Umfrage ist thatsächlich sehr, sehr reserviert; in derselben erklärt er es als fraglos, daß die echte ortbodore Gesetzeslehre des Judeuthums den Ritual mord nicht vorschreibt, sondern perhorreszi eren muß. Cs gehörte die Spekulation auf „antisemitische Auffaff'uugsgabe" dazu, diese Antwort trotzdem abzudrucken. Das Buch Chamberlaius ist wohl „antisemitisch", aber nicht in den, landläufigem Sinne blöden Judenhasses, sondern in demjenigen der „arischen" Nationalitätsschwärmer, jener germanischen Chauvinisten, die von dem Christenthum nur die indischen Bestaudtheile gelten lassen und aus demselben alles dem Judenthum Entnommene, besonders deu „semitischen Gottesbegriff" ausjcheiden möchten. Gegen diesen wendet er sich als Rasscufanakiker in einer Weise, die selbstverständlich die Anhänger des Judenthums verletzt und deren Widerspruch hervorruft. Bemerkenswerth ist dabei, daß Houston Stewart Chamberlain in der „Wissenschaftlichen Beilage der Allgemeinen Zeitung" seine Verwunderung darüber ausdrückt, „daß einige hochachtbare jüdische Gelehrte über einen unbedeutenden „Lapsus" in'Wuth geratheu seien und ihn des falschen Zeugnisses beschuldigen." Dieser „Lapsus" bestehr nämlich darin, daß er in den „Grundlagen des 19. Jahrhunderts"

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.