Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 11 (November 1901)
- Article
- Konitz
- Date
- 1901-11-01
- Page
- 597 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2316602-2316676-2316687-2328595--08798-2328685- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Slonifc- 597 die Belästigungen auf der Straße. Es kommt trotzdem schließlich zum Verfahren vor dem Schöffengericht, die Vertbeidiguug behauptet.'daß Jacob?, ein älterer, besonnener Mann, die Burschen zuerst mit dem Worte „Lorbasse" beschimpft habe; Jacoby bestreitet dies eidlich, einige freunde der Burschen beschwören das Gegontheil, dabei in ihren Bekundungen unter einander keineswegs übereinstimmend. Die Burschen werden darauf freigesprochen. Wie der Vater des einen Angeklagten, der Bauunternehmer Lewandowski, später als Zeuge erklärt hat, meldet ibm nun der Gerichtssekretär Nichardi, der Vorstand der jüdischen Gemeinde habe beschlossen, -seinen (des Lewandowsti) Sohn unglücklich zu machen, und deshalb geht er hin und denunciert den Jaeoby wegen Meineids. Die Staatsanwaltschaft erhebt denn auch die Anklage; die Burschen bleiben bei ihren (wenn auch unter einander widerspruchsvollen) Erklärungen, daß Jaeoby sic „Lorbasse" geschimpft habe; .'»engen in großer Zahl stebey Jacob? gur Seite, welche seine Ehrenbastigkeit, seine übertriebene Peinlichkeit bei Eidesleistungen bestätigen, welche bekunden, daß er in einem früheren Falle die Leistung eines Eides abgelehnt habe, obgleich ihm durch diese Weigerung Vermögensnachthelle entstanden seien und der Eid, wie sein damaliger Prozeß- -gcgner jetzt selbst erklärte, lediglich der Wahrheit entsprochen hätte; glänzende Leumundszeugnisse werden bcigebracht und darauf hingewicsen daß auch nicht der Schatten einer Veranlassung zur Ableistung eines Meineides für Jacob? Vorgelegen hätte; und — der Mann wird von den Geschworenen schuldig gesprochen und von dem (Berichte zu einem Fahre Zuchthaus verurthcilt! Wie dieser Spruch an maßgebender Stelle beurtheilt worden ist, ergiebt sich daraus, daß Jacob? nach kurzer Zeit von des Königs Majestät begnadigt worden und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte ausdrücklich wieder Zuerkannt worden sind. Daß fcne Dernrtheilung überhaupt möglich war, ist nach dem Zeugnisse des vewandowski auf das Verhalten des Herrn Ricbardi und die selbstverständlich ganz unwahre Behauptung von dem Beschlüsse des Vorstandes der jüdischen Gemeinde zurückzuführen. Der Prozeß Jacoby-Tuchel ist nur einer von den vielen, die die Ereignisse im Gefolge hatten. Ich erwähne nur ganz kurz den 'Prozeß Jsraelski. Von Jsraelski haben die Deutsch-sozialen Blätter des Herrn Liebermann von Sonnenberg angegeben, er sei mit Buschoff verwandt: Die Behauptung ist wohl ausgesonnen, um noch nachträglich dem Opfer antisemitischer verbrecherischer Agitation in Lauten trotz der erwiesenen Unschuld desselben einen Verdacht aufzuladen und