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Im deutschen Reich · 1901-11-01 · Heft 11 (November 1901) · p. 580

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 11 (November 1901)
Article
Konitz
Date
1901-11-01
Page
580 (sequence 10)
Language
German
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580 Im deutschen Reich. unglücklicher Glaubensgenosse schließlich als Mörder enthauptet worden ist. Mich hätte es nicht gewundert, wenn es dahin gekommen wäre. Es gehört in der Lhat — und das kann meines Erachtens gar nicht genug hervorgehoben werden — es gehört kolossal viel dazu, daß unsere Behörden bei diesem Ansturm von Unwahrheit und Lüge und Niedertracht, dem sie ausgesetzt waren, sich doch den freien Blick schließlich behalten haben, um — Gott sei es geklagt, allerdings spät — aber schließlich zu dem Ergebniß zu kornmen, das jetzt vorliegt. Je länger es dauerte, desto größer war die Gefahr einer Verdunkelung des Thatbestandcs. Dieses Streben der Antisemiten, einen Blutmord Zu eonstruieren, wurde wesentlich unterstützt, zunächst vielleicht überhaupt nur ermöglicht durch die zuerst erstatteten Gutachten der Acrzte. Ich bin weit entfernt, e-s einem Kreiophysit'us in Könitz übelzunchmen, wenn er in einem Falle ein Gutachten abgiebt, das sich bei der Nackprüfung nicht als richtig erweist. Jeder ist nur ein Mensch, und jeder kann sich irren. Hier war es ein besonderes Unglück gerade, daß die Untersuchung diesem Sanitätorat Müller übertragen wurde, der, wie jetzt feststeht, sich geirrt har. Diese Gurachten kennen zu lernen, bietet einiges Interesse. Es harte der Herr Sanitätorack Müller, der dortige Kreisphvsikus, als der allein beamtete Arzt die — Dbduetion kann man doch wohl nicht gut sagen, die Theile waren ja eben schon alle zerschnitten — sagen wir also die Untersuchung der Leichenthcile vor.zunehmen, und es hat der Sanitätsrath Müller erklärt: Der Tod ist cingetrcten durch Verblutung infolge eines Schnittes durch den Hals; die Leickentheile waren blutleer, frisch und geruchles, vielleicht durch Aufbewahrung in einem kalten Keller; der Schnitt ist an dem lebenden Körper vollzogen worden. Da es sich um einen Schächrschnitt handelte, so hat man als Sachverständigen dann auch einen Thierarzt (Wendt) zngezogen. Dieser hat erklärt: Möglicher Weise liegt ein Schächtschnirt vor und ein zweiter Schnitt zur Verdunkelung des Tatbestandes, zur Lostrenuung des Kopfes. ' Diesem Gutachten hat Di*. Müller demnächst wieder beigesnmmt. Der Sanitätsrath Mittenzweig hat erklärt, nur bestätigen yt können, daß der Tod durch Verbluten eingetreten sei. Er erklärt weiter, er habe auch Erstickungscrschcinnngen wahrgenommen; ausgeschlossen sei ein Schachtschnitt nicht. Ein normaler Schäckckschnitt sei es aber nicht. Wenn es ein Schachtschnitt sei, dann sei er ungeschickt ausgeführt.

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