Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 11 (November 1901)
- Article
- Konitz
- Date
- 1901-11-01
- Page
- 574 (sequence 4)
- Language
- German
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574 Im deutschen Reich. Obertertianer gestanden hat. Durch das einwaudsfreie Zeugnis; seiner Mitschüler.(werden neun Schüler genannt) und der unverehelichten .(werden fünf Weibspersonen genannt) ist erwiesen, das; er vielfach mit ..... Dirnen.verkehrt hat. Dieser Verkehr hat bereits im Älter von 16 Jahren begonnen." Es wird dann berichtet, daß Winter, wie festgestellt, in berüchtigten Häusern und an den verschiedensten öffentlichen Orten bei der Unzucht betroffen worden ist, das; er auch seine Mitschüler zu Unsittlichkeiten verleitet und sieh der letzteren gerühmt hat, das; er auch schon nnt 16 Jahren wegen seines unsittlichen Verhaltens aus einer Pension entfernt worden ist u. s. w. Es wird weiter fesigestellt, das; „eine derart laxe moralische Auffassung" die nach dem Kleiderbefunde vor. liegende hohe Wahrscheinlichkeit, das; Winter sich gerade in Ausübung einer unzüchtigen Handlung befunden habe, „zur Gewißheit erhebe". Schließlich wird dann das Untersnchungsergebniß dahin zummmengefaßt, daß 1. der Verdacht gegen irgendeine der bisher beschuldigten Personen, sei es mosaischen, sei es christlichen Glaubens, sich nicht bestätigt habe, 2. die Behauptung des Vlntmordes in fubjeetiver Beziehung nicht erwiesen, in objeetiver Beziehung durch den Befund der bteichentheile und der Kleider widerlegt sei, 3. Winter den Erstickungstod bei Ausübung der Unzucht gestorben sei, 4. der Halsschnitt nach dem Tode zum Zwecke der Leichen- Zerstüch'elung erfolgt sei. Das sind die Feststellungen, die der Erste Staatsanwalt Scbweigger getroffen hat, und ich muh wirklich sagen: bei Allem, was wir von Herrn Staatsanwalt Schweiggcr gesehen ballen, ist der Herr weit erhaben über den Verdacht zu großer Judenfreundlichsteit. Seine Erklärungen werden deshalb unter allen Umständen ein ganz außerordentliches Gewicht beanspruchen müssen, nicht nur, weil es ihnen ohne weiteres zukommt als einem Gutachten, das auf streng wissenschaftlichen Feststellungen objektiv denkender Männer der Wissenschaft beruht, sondern als Feststellungen eines Mannes, der sicherlich sorgfältig genug in dem Ermittelungsverfahren gegen Juden geprüft hat, um diese Feststellungen nur dann zu treffen, wenn sie ganz unumstößliche waren. Wenn wir mm diese Feststellungen betrachten, nach denen der Mord an dem Gymnasiasten Winter sich als eine Tötung mittels Erstickung darstellt, und, wenn wir dann znrückblicken auf die Ent-