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Im deutschen Reich · 1901-11-01 · Heft 11 (November 1901) · p. 573

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 11 (November 1901)
Article
Konitz
Date
1901-11-01
Page
573 (sequence 3)
Language
German
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Konizz. 57 o Objeetiv wird weiter feftgestellt durch den (5henüker Or. Bischofs, eaß die Blutflecken, die vorhanden sind, nicht normales, lebendes Blut sind, sondern Blut, welches erst im Stande leichter Veränderung, beginnender Gerinnung auf die Kleider gelangt ist. Es wird ferner festgestellt, daß Flecke anderer 'Art an den Kleidern des Winter auf Ausschweifungen desielben schließen lassen. Das Medieinalcolleginm in Danzig constatiert weiter, daß die Lunge einen enormen Blutreichthum enthalten habe, und das ist sehr bemerkeuswertb, denn ein Hauptkriterium, mit dem bei den Antisemiten operiert worden ist, ist die angebliche absolute Blutleere. Ich werde Gelegenheit haben, auf diesen Punkt noch näher einzugehen. Das Medicinalcollegium in Danzig stellt also fest: die Lunge hat einen enormen Blutreichthum enthalten, die Herzgefäße enthielten wohlerhaltcn.es Blut. Hiernach ist das Gutachten dann von dein Medieinaleollegium dahin abgegeben, daß unberingt, mit voller Bestimmtheit Ted durch Erstickung vorliegt und daß eine hohe Wabrschcmlichkeit dafür spricht, daß Winter sich in Ausübung einer unzüchtigen Handlung befunden bat, als er getödtet wurde. Es ist weiter feftgestellt: „der Halsschnitt bat nirgends eine Blutunterlaufung der Wuudflächen erkennen laßen und unterscheidet sich daher in nichts von allen übrigen Schnitten der Leiche, welche ohne weiteres als postmortale anerkannt sind." Tie Blutleere, soweit sie vorhanden ist, erklärt sich ganz von selbst. Bei plötzlichem Tod bleibt das Lcichenblut flüssig, und wenn eben der Befund für eine alsbaldige Zerstückelung der Leiche spricht, war die Gelegenbeit zum Blutaustritt in reichlichem Maße gegeben. Das Blut ist wabrscheinlich nicht auf die Kleider gelangt, als sie am Körper anlagen; hingegen sind die anderen Flecke an den Kleidern, die auf eine unzüchtige Handlung schließen lasien, gewiß auf die Klelder gekommen, als diese getragen wurden. Der Staatsanwalt — um das gleich zu bemerken — fügt diesen Feststellungen an: „Diesem cingebenden und überzeugenden Gutachen des Königl. Medicinal-Eollegiums muß vor den entgegenstehenden Gutachten der Verzug gegeben werden wegen seiner streng logischen Folgerungen und wegen des reicheren Materials, -welches ihm zur Verfügung stand und mit besonderer Sorgfalt und Umsicht benutzt worden ist. Das Gutachten steht auch im völligen Einklang mit den sonstigen Ergebnissen der Untersuchung. Es ist zweifelfrei festgestellt worden, daß Ernst Winter in sittlicher Beziehung einen Lebenswandel geführt hat, welcher in argem Mißverhältnis zu seiner Jugend und zu seiner Eigenschaft als

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