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Im deutschen Reich · 1901-10-01 · Heft 10 (Oktober 1901) · p. 546

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 10 (Oktober 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-10-01
Page
546 (sequence 10)
Language
German
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546 xJm deutschen' Reich. Liebermann'schen Richtung gefunden habe. Redakteur Boeckler-Verlin beschwerte sich darüber, daß im Reichstag der Antrag auf Erlaß eines Schächtverbots nicht wieder eingebracht fei, und daß bei der Besprechung dieser Frage noch jedesmal eine beschämende Unwissenheit sich gezeigt habe. Er erinnere nur an die klägliche Rotte, die der Abg. Diedrich Hahn im „Socialwiffenschaftlichcn Studcntenvcrein" gespielt habe, als er von der versammelten „Judenblase" nach allen Regeln der Kunst geschachtet worden sei. In der Provinz Posen suche der Bund der Landwirthe jetzt die polnischen Kossäthen für sich einzufangen, indem er ihnen statt der vorgeschriebenen 2 Mark Beitrag nur 50 Pfennige abnehme, ganz unbekümmert darum, ob er bei dieser Gelegenheit auch die großpolnische Agitation unterstütze. Das seien die Leute, die den Antisemiten landesverrätherische Ziele vorwerfen möchten« In Meseritz sei der Vertrauensmann der Konservativen ein polnischer Getreidejude gewesen. Der Verleger der „Staatsbürger-Ztg." Bruhn erklärte cs für höchst bedenklich, wenn jemals, wie es Liebermann erstrebe, eine Verständigung mit den Konservativen und dem Bund der Landwirthe erfolge, denn die Antisemiten würden doch immer nur die Genasführten sein. Dann meinte Abg. Werner: Mit allgemeinen Judendebatten und mit Radau werde man im Reichstag keine Erfolge erzielen, sondern einzig und allein mit socialreformerischer Arbeit. Abg. Lotze erklärt, der Schächtantrag würde immer nur von Seiten der Gegner als antisemitische Hetze behandelt; die antisemitischen Abgeordneten wollten nicht, daß der Schächtantrag vom Reichstag geschachtet werden sollte. Derselbe werde als neuer Humanitätsantrag gelegentlich wieder eingebracht werden. Schließlich nahm der antisemitische Parteitag einstimmig den Antrag des I)r. Giese an: „Den Abgeordneten L. Werner zu ersuchen, den preußischen Landtag und den Justizminister darauf aufmerksam zu machen, daß der Berliner Staatsanwalt Kanzow in völliger Verkennung seiner Aufgaben bezw. Rechte als Vertreter der Anklagebehörde den Prozeß Dewald benutzt habe, feine einerseits durchaus unmaßgebliche, andererseits aber für weite Kreise unseres deutschen Volkes bezw. preußischer Staatsbürger beleidigende Privatansicht der Oeffentlichkeit zu übergeben. Der Parteitag spricht sich dahin aus, daß die Vertreter der Anklagebehörde sich nur durch den Thatbestand, durch beglaubigte Judicien und beschworene Zeugnisse leiten lassen und frei von vorgefaßten Meinungen sein müssen, wie sie aus den Ausführungen des Herrn Staatsanwalts Kanzow sprechen." — W->nn btc Antisemiten Zimmermannscher Richtung von den preußischen richterlichen Behörden niemals mehr . verlangt hätten, als „daß sie frei von vorgefaßten

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