Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1901)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1901-10-01
- Page
- 538 (sequence 2)
- Language
- German
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538 Im deutschen Reich. Verketzerung einzelner ungebildeter Fanatiker zu begnügen, sondern bekennen sich nur zu solchem „Afterglauben.", um diesen als Waffe gegen das offizielle Judenthum Zu benutzen und dessen gesetzlich verbriefte Gleichberechtigung anzutasten. Sie nähren den Ritualmerdwahn, um harmlose unschuldige Menschen für Verbrechen büßen zu lassen, deren Urheber in ganz anderen Kreisen zu suchen sind, und das Lhun sie, weil sie fürchten, daß die Entdeckung der wirklichen Verbrecher ihre eigene Partei bloßstellen könne, oder weil sie dem von ihnen gehaßten oder gefürchteten Judenthunr um jeden Preis ein Brandmal aufdrücken mochten. Daß mit diesen Behauptungen den angeblichen „gebildeten Ritualmord-Gläubigen" kein Unrecht geschieht, kann wahrscheinlich Niemand besser wissen, als ein Staatsanwalt, der die Konitzer Vorgänge nicht etwa von dem schiefen Gesichtspunkte der Bewer'schen blutrünstigen „Bilderbogen" aus oder etwa nach „Bruhn'schen Suggestionen", sondern aus den in den Akten enthaltenen Bekundungen der Untersuchungsrichter und Sachverständigen beurtheilt. Ihm kann der unglückliche Winter kaum als religiöser Märtyrer, das Werk des Konitzer Nebentribunals nicht als eine nützliche Ergänzung der berufenen richterlichen Behörden, eine kabbalistische Auslegung des ehemaligen DeckoffiZiers von Mosch nicht als Maßstab Zur Beurtheilung jüdischer Religionsgebräuche gelten! Für die Annahme einer Betheiligung von Juden an der Ermordung Winters fehlt jeder Beweggrund; kein einziges belastendes Moment deutet auf eine solche Betheiligung. Das von dem antisemitischen Rebcntribunal willkürlich für eine jüdische Betheiligung angenommene Motiv des Ritualmords aber wm ganz abgesehen von seiner Widersinnigkeit, schon deshalb haltlos, weil kein Konitzer Jude bisher eine Spur von religiösem Fanatismus gezeigt oder mit fremden Glaubensgenossen verkehrt hatte, denen Aehnliches zuzutranen wäre. Die über das Vorleben des unglücklichen Prechlauer Jünglings von den Behörden angcstellten Untersuchungen werden aber jefccit Unbefangenen zu Schlüssen leiten, die von dem sogenannten Ritualmerd- 'Motiven sehr weit ab führen. Wohl haben diese Schlüsse zunächst auch auf irrige Fährten geleitet, aber sicher hat dies nicht die Uebcrzeugung erschüttert,, daß die von den Mitgliedern des antisemitischen Nebentribunals gegen verschiedene Juden vorgebrachten Beschuldigungen jeder Grundlage entbehren. Um diese Ucberzeugunq zu festigen, bedurfte es gar keiner Gutachten über die Möglichkeit eines Vorkommens von Ritualmorden; hier lagen Thatjachen vor, die jeder antisemitischen Verblendungskunft spotteten. Die Juden schieden nicht von vornherein als Mörder aus, weil die richterlichen Behörden etwa die Annahme