Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1901-10-01 · Heft 10 (Oktober 1901) · p. 537

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 10 (Oktober 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-10-01
Page
537 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2316602-2316676-2316686--08688-2328538
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

537 Ln einer neuen geschichtlichen Arbeit sich der Satz vorfand ilfc.Ü „es fti eine unumstößliche Wahrheit, daß die wechselnden Geschicke der Juden für die Kulturstufe der Völker, unter welchen dieselben leben, maßgebend seien", schrieb das „Leipziger Tageblatt": „Wir müssen behaupten, daß solche Lapidarsätze das gerade Gegentbeil von dem Hervorrufen, was sie bezwecken." Ob diese Annahme in allen Fällen zutreffend ist, mag dahingestellt bleiben; wenn aber solche Sätze nur der Ausdruck tiesinnerstcr.Ueberzeugung sind, dann werden sie stets einen bleibenden Eindruck erzielen und aus schweren Lapidarsätzen zu „geflügelten Worten" sich gestalten. Dies dürfte insbesondere von dem Ausspruch des Staatsanwalts Kanzow gelten: „Für einsn gebildeten Menschen giebt es überhaupt keinen Ritualmord" eine Aeußerung, gegen welche die dadurch schwergetroffenen Antisemiten sich in ohnmächtigem Zorn aufbäumen, gegen die sie in Wort und Schrift, protestieren, die aber so sehr das Richtige getroffen hat, daß sie aus dem Gedächtnis; vieler Tausender nicht mehr entschwinden wird. Für Menschen von wirklicher Geistes- und Herzensbildung ist tatsächlich der Gedanke, daß in unserer Zeit irgend eine Gtaubensgenoffenschast, irgend eine Sekte durch religiöse Vorschriften zur Ermordung eines Nebenmenschen veranlaßt werden könnte, einfach unfaßbar. Mit Unrecht wird dagegen angeführt, daß in einem kleinen Orte an der holländischen Grenze noch vor wenigen Jahren von protestantischen Fanatikern eine ähnliche Bluttbat verübt worden sei; denn in jenem Falle hat es sich um Irrsinnige gehandelt, die eine Teufelsaustreibung zu vollziehen meinten, und die deshalb auch nicht als Mörder bestraft, sondern in's Irrenhaus gebracht wurden. Auch der Einwand der „Täglichen Rundschau" ist nicht stichhaltig, daß selbstverständlich bei dein Ausdruck „Ritualmord" immer nur an einen Frevel einzelner abergläubischer, wahnerfüllter Mitglieder einer Kultusgemeinde, nicht aber an eine That gedacht werde, für welche eine offiziell anerkannte, von gebildeten Juden geübte oder auch nur gekannte Kultusemrichtung verantwortlich gemacht werden könne. Diejenigen Antisemiten, welche trotz ihrer „Bildung" sich nicht vor der Behauptung scheuen, an einen jüdischen Riruatmord zu glauben, denken gar nicht daran, sich mit der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.