Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1901)
- Article
- Das Schächtverbot in Sachsen
- Date
- 1901-10-01
- Page
- 526 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316676-2316686-2328444--08675-2328527- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
526 Im deutschen Reich. juden" nicht verhindern, wenn die sächsischen Erwerbsverhältnisse günstiger als in den Nachbarländern wären. Diese Erwerbsverhältnisse, welche auch für die christlichen Geschäftsleute durch die beständige Wühlerei gewerbsmäßiger Agitatoren auf das Empfindlichste geschädigt werden, wieder durch Vermehrung der Arbeitsgelegenheiten zu bessern, giebt es, wie - die Geschichte des Hauses Brandenburg beweist, bessere Mittel als Schächtverbote, nämlich: vollständige Duldung in Glaubenssachen, Hintanhaltung alles dessen, was die Bekenner verschiedener Religionen hindert, einträchtig zusammen zu arbeiten in Gewerbe und Industrie, in Handel und Wandel". ,,Eine auf die Schächtangelegenheit bezügliche an das königliche Cultusministerium gerichtete Eingabe der Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden zu Dresden, Leipzig und Chemnitz vom 6. Dezember 1897 ist trotzdem mittels Verordnung vom 26. März 1898 abfällig beschieden worden. Der israelitische Gemeinderath erachtet sich aber für verpflichtet, diese Angelegenheit nicht aus dem Auge zu verlieren und auf dieselbe unter günstigeren Verhältnissen zurückzukommen. Diese Wendung scheint nahe bevorzustehen, denn dem katholischen Königshause Sachsens kann es unmöglich unbekannt geblieben sein, daß das katholische Centrum im deutschen Reichstage und fast alle gebildeten Katholiken der Schweiz, die z. Z. noch in Sachsen und in der Schweiz bestehenden Schächtverbote als Beeinträchtigung religiöser Einrichtungen grundsätzlich verwerfen. Aus Anlaß eines Antrages gegen das Schächten wollte in Preußen vor einigen Jahren eine jüdische Deputation dem damaligen Centrumsführer Windthorst eine Menge von Material zur Abwehr des angestrebten Verbotes unterbreiten. Windthorst unterbrach die Herren, indem er sie fragte, ob es eine nennenswerte Zahl von Juden gebe, die sich in ihrem Gewissen bedrückt fühlen, wenn sie nicht Fleisch von geschächteten Thieren essen würden. Die Antwort, daß es viele Tausende solcher Juden gebe, bezeichnete Windthorst als hinreichend für seine Entscheidung; er sagte, daß er wegen eines vermeintlichen Thierschutzes nicht auf Menschen religiösen Gewissenszwang ausüben wolle, und diese Anschauung ist auch heute noch für das Centrum maßgebend, wie'sich dies bei den Verhandlungen des deutschen Reichstages am 25. April und am 9. Mai 1899 deutlich gezeigt hat. In seiner einstündigen Rede erklärte der Centrumsführer Lieber: „Die Emanzipation der Juden ist eine geschichtliche und rechtliche Thatsache; damit' rechnen wir und lassen an ihren religiösen Gebräuchen nicht