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Im deutschen Reich · 1901-10-01 · Heft 10 (Oktober 1901) · p. 525

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 10 (Oktober 1901)
Article
Das Schächtverbot in Sachsen
Date
1901-10-01
Page
525 (sequence 2)
Language
German
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eines einzelnen verstorbenen Nabbiners stützt, um den Beweis dafür zu liefern, daß das Schächten kein religiöser Gebrauch im eigentlichen Sinne sei. Da aber das von ihr aus der „Geschichte der Juden in Sachsen" herausgegriffene Kapitel über das SLächtver- LoL inSachsen doch noch etwas mehr enthalt als nur den Hinweis auf die Stellungnahme des Ceytrums, möge dasselbe hier folgen: „Eine ernste Mahnung in Bezug auf die Behandlung der Juden in Sachsen bildet eine Aeußerung, welche der spätere König Johann als Prinz in der sächsischen Ersten Kammer am 26. Juni 1833 g*.-. than hat: „Man muß auch etwas für die moralische Ausbildung der Juden leisten; ich glaube aber, daß man dabei nicht nur alles zu vermeiden hat, was, eine Beschränkung der Gewissensfreiheit involviert, sondern daß man auch nicht die Ansicht verfolgen darf, durch neue Einrichtungen die Jugend für ihren Glauben gleichgiltig zu machen, denn Leute ohne Glayben sind die gefährlichsten Mitglieder der Gesellschaft." *) Eine solche „neue Einrichtung" war aber doch wohl das für alle strenggläubigen Juden die härteste Beschränkung der Gewissensfreiheit bedeutende Sch ächtverbot, welches kein einziger deutscher Staat bisher nachgeahmt hat und dessen Fortbestehen in Sachsen eine Anomalie ist, seitdem deutsche und ausländische Kricgsministerien auf Grund wissenschaftlicher Gutachten dieselbe Schächtmethode für den Heeresbedarf angeordnet haben. Ganz abgesehen davon, daß durch das Schächten der Thiere für den Hecresbedarf sowie durch Hunderte von Gutachten wissenschaftlicher Autoritäten längst ftftgesteüt ist, daß das Schächten keine. Thierquälerei ist oder doch höchstens nur dann, wenn das Niederwerfen des Thieres roh und ungeschickt bewerkstelligt wird, hatte es auffallen müssen, daß die Thierschutzvereme sich in Sachsen mit Erfolg gegen die Schächtmethode wandten, bei der nachweislich ein gesundes und dauerhaftes Fleisch gewonnen wird, während sie gegen weit ärgere Thierquälereien, die bei den Vivisektionen, der Jagd, den Wettrennen u. s. w. Vorkommen, bisher keine wirksamen gesetzlichen Maßnahmen durchgesetzt haben. Wenn sicher bei vielen, die in der Schweiz und in Sachsen sich für die Agitatton der Thierschutzvereine begeisterten, der Hintergedanke vorhanden war, dadurch den Zuzug ausländischer Juden zu verhindern, so war dieser Plan ein verfehlter. Das Schächtverbot wird nur von den strenggläubigen Juden, von diesen aber als eine Beschränkung der Gewissensfteiheit bitter empfunden; es würde aber eine wahre Invasion von „Reform- ') v. Falkenstein, „Johann König von Sachsen" 1878. S. 142.

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