Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1901-09-01 · Heft 9 (September 1901) · p. 468

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 9 (September 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-09-01
Page
468 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2316602-2316676-2316685--08551-2328372
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Schöffengericht zu Greisenhageu wegen HauösriedenSorucheZ verantworten zu muffen. Er hatte im Januar d. IS. bei der Kaifer- GeburtstagSfeier des Wolterödsrfer Kriegervereins die Festr-ede gehalten und dann in mitternächtiger Stunde bei dem ihm hrfremrdeten Gutsbesitzer Sprenger Nachtquartier gesucht. Dort begab er sich in LaS noch erleuchtete Zimmer der Wirthfchasterin, Fr!. Keim, die bereits entkleidet im Bette lag, leistete mehnnaliger Aufforderung zum Verlasse» des Ziuimers nicht Folge, sondern suchte durch Bewunderung der Tapeten und des vor dem Bette liegenden Hundes ein Gespräch anzuknüpsen. Dieser Vorfall kam zur Anzeige und die Staatsanrvaltschast erhob Anklage wegen Hausfriedensbruches. Die Wirthfchasterin sagte unter Eid aus, daß sie den Herrn Pastor viermal aufgefordert habe, Las Zimmer zu verlassen, das letzte Mal mit der Erklärung, daß sie um Hilfe rufen werde, falls er sie nicht schleunigst verlasse. Herr Pastor Kröscll gab in der Verhandlung zu, daß die Wirthschafterin über sein Eindringen „indigniert" gewesen sei und ihn energisch aufgefordert habe, die Stube zu verlassen. Er bat den Gerichtshof aber um Freisprechung, da ihm jede unlautere Absicht semgelegen, die harmlose Sache schon viel Staub aufgrwirbelt habe und auch für seine Karriere von einschneidenden Folgen sein könne, weil bereits seitens des Konsistoriums das DiSZiplinar- Verfahre« gegen ihn eingeleitet sei. Der AmtsanwÄt beantragte eine Geldstrafe von 150 Mark. Das Schöffengericht erkannte auf eine Strafe von 30 Mark. Ob die Vorgesetzte geistliche Behörde Krösells diese Sache als eine harmlose auffassen wird, gehr unZ nichts an, jedenfalls dürfte'fcftstehen, daß die antisemitische Presse in dem Falle, wenn ein jüdischer Festredner sich in einer ähnlichen „harmlosen" Situation befunden hätte, über die sogenanute „Talmud - Moral" spalteulaug geschrieben und über die „jüLisch-römische Rechtsprechung" geklagt haben würde, wenn der „Hund- und Tapeten-Bewunderer" nicht wenigstens wegen Zelcidigung und Hausfriedensbruches zu einer schweren Strafe verurtheilt worden Ware! WaS einige andere minder „hervorragende Männer der Wissenschaft und des praktischen Lebens" betrifft, welche sich nicht gescheut haben, den Fragebogen betreffs des „jüdischen Ritualbezw. BlutmordeS" auszufüLen und mit ihrem Namen zu unterzeichnen, so braucht man sich nur an das freimüthige, aber etwas unvorsichtige Eingeständniß des langjährigen Redakteurs der „Staatsbürger Ztg.", I. Wilberg zu erinnern, „daß keine einzige Partei so viele Gaukler und Schaumschläger in ihren Reihen gezählt hat, wie die antisemitische". Jener im Verlage der „Deutschen Hochwacht" er-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.