Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1901-09-01 · Heft 9 (September 1901) · p. 466

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 9 (September 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-09-01
Page
466 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2316602-2316676-2316685--08549-2328370
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

4S6 F-u drsifchrn Reich. Maste der Loyalität und Religiosität lüsten, grinst auch der Widerwille gegen die bestehenden Verhältnisse abschreckend hervor. Das sollte wahrlich die Wächter von Ordnung und Gesetz zur Wachsamkeit gegen solche gefährlichen Schwarmgeister mahnen, deren wüstes Treiben nicht ernst genug genommen werden rann. Freisinnige Blätter haben letzthin die von dem „Germanischen Volksbunde" inscenierte und von der Staatsbürger-Zeitung an die breite Oeffentlichkeit gebrachte Um. frage betreffs des jüdischen Ritualbezw. Blutmordes als ein „antisemitisches Possenspie!" bezeichnet; und in der That enthalten einzelne dieser Gutachten manche fast ans das Komische streifende Widersprüche und so viele widersinnigen Dinge, daß jenes gering-' schätzige Urthcil nicht unberechtigt ist. Wenn aber in einer Frage, in welcher, nach der drastischen Aeußerung des Mittel-Seyffersdorfcr Antisemiten Ur. Hentschel, „nachgerade die Flcischergesellen schon Stellung nehmen", angeblich „hervorragende Männer" unbehindert öffentlich Urtheile abgcben dürfen, die bedenklich an den Blutgeruch der Fleischbank mahnen, so hat dies gewiß einen sehr ernsten Hintergrund. Muß eS nicht das religiöse Empfinden gläubiger Christen ebenso verletzen wie das jedes Juden, wenn der Herausgeber der Antisemitischen Jahrbücher, Dr. Giese, in seinem „Gutachten" über den Blutgenuß die auch die Apostel herabwürdigende Aeußerung wagt: „Verbote sind bekanntlich dazu da, 'um übertreten zu werden, ganz besonders bei den Juden. Darum läßt sich mit den in der Thora enthaltenen Verboten des „BluteffenS" zu unserer Frage überhaupt nichts beweisen! Dagegen spricht der Gleichmut!), mit dem Christi Jünger bei der Einsetzung des Abendmahls die Worte: „Nehmet hin und trinket alle daraus, -das ist mein Blut" Hinnahmen, ganz unzweideutig dafür, daß der Brauch des Bluttrinrens den Bewohnern Palästinas zu jener Zeit mindestens eine geläufige Vorstellung gewesen ist. Vermutlich war eben das die große That Christi zur Veredelung der Sitten, daß er an Stelle des wirklichen Bluttrinkens das symbolische Trinken des AebenLluteS setzte." Durch diese entsetzliche Bibel-Exegese fühlt sich die „Israelitische Wochenschrift" zu der Annahme veranlaßt, daß der Autor der eben Merten Worte feinerzeit unter denen gewesen sein würde, die in den ersten Jahrhunderten den Christen «achlogeu, daß sic beim Abendmahl Kannibalismus trieben." Das Blatt fügt hinzu: „Wenn hier der Staatsanwalt nicht cingreift, so übersieht er, was. seines Amtes ist." Nicht minder beachtcnswerth scheint unS aber der Eindruck, den das Gutachten des Oberlehrers Bensemer in Thorn

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.