Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 9 (September 1901)
- Article
- Die Derwaldschen Ansichtspostkarten
- Date
- 1901-09-01
- Page
- 461 (sequence 5)
- Language
- German
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Sophistisch > \ä die v.o;: o:n *?:ya EcX\ovun a:d Lern Albe. Durch die angeLlichon G beinernen solle CiseustA: bezeichnet wcüden. Er .Learrtrage evenrnÄ Autopsie desselb: und ein ärztliches Gutachten darüber, dH die angeblich ew GebeLriemen in Wirklichkeit eine - bandagierte Hand darstellen, eventuell bitte er, Männer wie Ecker und Nähling vorzuladen, die bekunden würden, baß die angeblichen GebeLriemen vollkommen unvorschriftsmäßig feien. Eine gottesdienstliche Handlung liege nicht vor, denn eine solche könne nur in der Synagoge und in Anwesenheit eines Rabbiners vor sich gehen. Die Benediktion von Leu: Schächten lasse auch nicht auf eine religiöse Handlung schließen, so', st müßte man - auch das Gebet vor dem Essen als rituellen Alt Lmsechm Die jüdische NeligionsgLsellschaft als solche sei nicht beschirmst, sondern nur die Personen seien es, die fo!He Morde begehen. Für ihn wie für den Angeklagten sei die EristruZ des RitualmorLes zmllswtos. DH in den ergwmmwwneu Füww: die Juden die Thäter gewesen, beweise die Schüchllwrg und das üllsiüuduiü HülLuers. Delir: der Mord von Christen begangen wore en, dann hotte die aubgestlll hohe Belohnung zur Curbewrug de.. Mörders geführt; Leun uwllc den Christen sei nicht der Zusuuw.wrhrug wie unter den Juden, deren Zufanrmengchöriglei!bgesühl es unrnöglich mache, daß ein Jude seinen GlauLeNZZenoffm als Thater augebe. Auch die große Erregung der Judsnpresse zeuge dafür. Ern weiterer Beweis lieg darin, daß LZ sich in allrn Fällen allein um die- Gewinnung de Blutes gehandelt habe. Diese Ansicht werbe von vielen Gelehrten gerheilt, und die Behörden hatten alle Veranlassung, dieser Sache aus den Grund zu gehen. Der.Verteidiger frischt dabei eine angeblich von dem Maler SHZneLerg in Könitz erlauschte Aeußerung des jüdis stm. SgMitrurs LeZ auf, die sich auf die Blutgewinnrm^ beziehen sollst:. Co bezieht sich ferner auf die angeblich bei allen ähnlichen Morden erwiesene Anwesenheit von Rabbinern, Schüch-llen und uMwrw llulle.w-bear.wen am Orte und Zur Zeit der VerbreM .. In Polar hüllen Rabbiner und Kantoren rmtgewirkt; in llw-.st... hätten th ll'mrkorrn von Elbing und Schlochau, sowie der dortig: Rabbiner Dr. llellermann, wenn auch nicht die That verüLL, doch von Lerftlbew gemuht. Der Dercheidiger Lerust sich aus llllew Aohlina und llrbftll, um zu LwmiM, Laß der Talmud, bechchwrw lich der „Lemülen-uu arvell" cberstD Gesetz des Judenthums sei rrst den Mord von Chriftew geraregu als religiöses Gebot hmstelllw, ferner auf das Zeugrüß Leopold Landaus aus Psomhrim, dw.- angeblich selbst Rabbiner das Vorkommen von Nitualmordm zug. m o