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Im deutschen Reich · 1901-09-01 · Heft 9 (September 1901) · p. 458

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 9 (September 1901)
Article
Die Derwaldschen Ansichtspostkarten
Date
1901-09-01
Page
458 (sequence 2)
Language
German
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religiösen Handlung stempelten. Der Mann mit dem angeblichen SeLetriemen solle der Schächter EisenstädL sein, der sich am Tage vor dem Morde aus dem Krankenhause habe für einen Tag beurlauben lassen. Was die Anklage als Gebetriemen auslegs, sei nur eine bandagierte Hand. Der Vorsitzende macht ihn lächelnd darauf aufmerksam, daß er das wohl niemandem? einreden werde. Angeklagter behauptet weiter, er erfahre heute Zum ersten Mal, Laß das Schächten ein religiöser Akt sei. Als darauf ein Beisitzer den Angeklagten, der ungezählte Male seinen Glauben an einen jüdischen Blut- und Ritualmord in Könitz betont, und Lewy und Eisenstädt als Mitthäte/ und Mitwisser bezeichnet, sragt, warum er sein Wissen nicht der Behörde witgetheilt habe, erwidert Dewalb wörtlich: »Ja, damit es mir so geht, wie den Andern, die von Braun und Zimmermann vernommen wurden." Auf den Vorhalt, daß er sich als Drucker genannt habe, während er gar keine Druckerei besitze, erwidert der Angeklagte, er habe sich für diesen Fall eine Maschine und eine Arbeitskraft gsmiethet, da sich aus Furcht vor den Juden kein Drucker zur Herstellung solcher Karten. bewegen lasse. Der Vorsitzende entgegnet ihm, daß das eine ganz unglaubwürdige AuSrede sei, deren Folgen er Zu tragen haben werdet — Die zweite Karte trägt über dem Bilde, welches die Aoschlechtung eines Mädchens durch drei jüdische Männer darstellt, die Leberschrift: »Der Blutmord an der christlichen Jungfrau Agnes Hruza am 29. März 1899 im Brezina-Walde bei Polna." Unter den Figuren der drei Juden stehen die Worte: »Der Schächter der alljährlichen Sühnopfer", »Leopold Hülsner, der Beschaffer des Opfers" und »Ein KultuSüeanttor der Hebräer"'. ' T \U\ erblickt Ae Anklage eine Beschimpfung des AMchwus. l w -.^ständiger erklärt Professor Strack: »Die Karten enthalten oMnlunoig eine Darstellung des Schächtaktes. Das Schächten sei eine religiöse Handlung, die unter der Obhut des jüdischen NLÜgionsgLsetzes vollzogen werde. Der Gutachter verbreitet sich ausführlich über die religiöse Begründung des Schächtens, die. Art und Weise desselben, die an den Schächter zu stellenden Anforderungen u. s. w. und kommt Zu dem Schluß, daß Zwar die Vermeidung unnöthiger Thierquälerei nicht die Voraussetzung, aber doch die Folge des Schächtens fei. Er streift dabei die Machinationen derjenigen Vereine, die unter dem Vorwand des Thierschutzes ein Gebot der jüdischen Religion unmöglich machen wollten. Daß auf jener Karte eine gottesdienstliche Handlung dargestellt werden sollte, ergebe sich unzweifelhaft aus der Form des Schächtmeffers und daraus, daß

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