Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 9 (September 1901)
- Article
- Oberlandesgerichtspräsident Hagens in Frankfurt a. M. und der Antisemitismus
- Date
- 1901-09-01
- Page
- 446 (sequence 4)
- Language
- German
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Fi» deutschen Oder befürchtet der Herr Präsident etwa, daß jüngere, aber tüchtigere Assessoren den lange Wartenden bei der Anstellung vorzuziehen seien? Da meinen wir doch, daß salus publica suprema lex, das öffentliche Wohl die höchste Rechtsnorm ist! Der bessere Richter ist auf alle Fälle vorzuziehen, mag er auch der jüngere sein. Und überdies stellt der König die Richter an, nicht der Präsident. Je größer die Auswahl, desto größer die Wahrscheinlichkeit, eine gute Wahl zu treffen. Noch eine Möglichkeit bleibt offen: Herr Hägens kann auch aus gewissen Anzeichen schließen, daß in Zukunft Juden als Richter überhaupt nicht angestellt werden sollen. Darum nimmt er sic lieber als Referendare nur, wenn sie von vornherein sich nicht der Illusion hingeben, daß ihr Streben nach einem Richteramte-von Erfolg gekrönt sein könnte. Hierauf würde der Herr Justizminister zu antworten haben, wenn es der wahre Grund sein sollte. Eine deutlichere Erklärung als bisher wird von autoritativer Seiteabgegeben werden müssen. Denn was in der Berichtigung sieht, kann in keiner Weise befriedigen: 1. Wieviel von 42 jüdischen Referendaren seit der Einführung der neuen Grundsätze von Herrn Präsidenten Hägens -angestellt sind, sagt die Berichtigung nicht. Wenn überhaupt seit 189!) jüdische Referendare bei ihm angenommen sind, werden es nur wenige sein. Interessant wäre es nun, zu erfahren, wieviele darunter sind, welche dem Seßlerhut des Reverses die Reverenz versagten. 2. Die lange wartenden Assessoren werden schwerlich Christen sein. Solche kommen nicht selten, wenigstens in den Ostprovinzen, nach 2 bis 3 Jahren in's Amt. Die Ueberfüllung allein führt also nicht dazu, daß manche Assessoren 10 Jahre und langer zu warten haben. Mit dem Fortfall der verschiedenen Partikularrechte steigt die Verwendbarkeit der Assessoren für drn ganzen Staat. 3. Ob andere als jüdische Kandidaten im Frankfurter Bezirk vom Referendariat wegen Ueberfüllung aLgewiess» sind, wenn sie jenem auch durch Geburt und Wohnsitz' angstzSrtsn, entzieht sich unserer Veurtheilung. 4. OL der Revers in vielen oder in wenigen Füllen gefordert ist, ändert an der prinzipiellen Auffassung der Dinge nichts. Daß er zuweilen, und gerade von Mischen Kandidaten — gefordert wurde, war in den L-ethriligten Kreisen bekannt, und deshalb wird er von solchen jüdischen Kandidaten, deren öe«