Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 9 (September 1901)
- Article
- Oberlandesgerichtspräsident Hagens in Frankfurt a. M. und der Antisemitismus
- Date
- 1901-09-01
- Page
- 445 (sequence 3)
- Language
- German
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0SSi'ivT* tvC.V iC^ >. .. lUÜ U :, iis .; Z -; lu ,;.. . . haben. Beschwerösn hierüber sind gerade von jüdischen Referenden in größerer. Zahl laut geworden. Sollte das nur Zufall sein? Das Reglement giebt Zwei Möglichkeiten, lästige Kandidat:': abzulehnen: Nicht-Zugehörigkeit zu dem Bezirk und UeLerfüllung. Von beiden Gründen ist m den letzten 2—3 Jahren sehr höusig Gebrauch gemacht morden. Namen stehen Zur Verfügung. Die Akten des Herrn Hägens weisen sie auf. Jüdische Referendare, Ih nicht aus seinem Bezirke stammen, dienen unter Herrn Hägens rocch! überhaupt nicht. Jüdische Kandidaten aber, die im Bezirke geboren und erzogen sind, wurden Zahlreich wegen UeLerfullung ar-ewiesen, selbst wenn ihre Eltern dort noch wohnten. Nur seltsam, daß die Nicht-Zugehörigkeit zu dem Bezirke und die Ueberfülluug die Justizverwaltung in andern Fällen nicht gehindert hat, andersgläubige Referendare selbst aus Mderer? Bezirken zu übernehmen. Die amtlichen Listen, welche solche Fälle ergeben, sind veröffentlicht. Der § 15 des. Regulativs vom 1. Mai 1883 besagt nur, Lüg der Antrag aus Zulassung zum Vorbereitungsdienste auch aus.dem Grunde abgelehnt werden kann, weil die Zahl hu Zugolaffsnen Referendare in dem Be.zrm bereits eine so grosse ist, daß eine ausreichende Beschäftig.::-z, und zweckmäßige Ausbildung für den sich neu Meldenden dort nicht zu erwarten steht. Dieser Paragraph rechtfertigt wohl in keiner Weise die geforderte Erklärung, daß der Kandidat auf Anstellung rm Staatsdwwsie r:rzichtet. Nur die Rücksicht auf die Ausbildung deS Kandidaten s. maßgebend sein. Braucht nun ein Kandidat, der die Befähigung zum Richteramt erlangen will, eine geringere Ausbildung für de': Fall, Laß er die Befähigung nur in der Anwaltschaft zu nussü beabsichtigt? Die AnwalLstammer in Frankfurt mag sich die Frag: vorlegen, ob Herr Hägens dies meint und ob die Anwälte derselbe Meinung sein können. Herr Hägens meint wohl aber etwas anderes: er bemerkt. Lag die Assessoren. seines Bezirks bis zu 10 Jahren c:ss Anstellung warten müssen. Traurig für sie; aber wen diese lcw^ Wartezeit von der Richterlau-sLahn nicht aLschreckt, dem soll maa doch Las Recht nicht nehmen, den dornenvoTen Weg zu eine:: AichLersitze geduldig zu wandeln. Jedenfalls schreibt das Regul st'.> nicht vor. Laß mau Referendare Löweist, für deren spätere Anstellung nicht genügend gesorgt werden dann. UeLrigeus hat in Prwchw: seit 60 Jahren das lange Assessorenthum und ein fühlbarer Richter- Mangel periodisch regcluRssg üLgewrchstlt.