Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 9 (September 1901)
- Article
- Oberlandesgerichtspräsident Hagens in Frankfurt a. M. und der Antisemitismus
- Date
- 1901-09-01
- Page
- 444 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2316602-2316676-2316685-2328270--08524-2328348- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Ü:'n;:ö:;:-ac vöa Beamten von jeher sin diskretionäres Ermessen der Annahme-Behörde nicht entbehren könne. Der Affefforrn-Paragraph im Gesetz sei tobt: Es lebe der Keserendaren-Paragraph in der Praxis.. Der AnsSildungSgang 'der Juristen in Preußen ist bekanntlich folgender: Auf ein dreijähriges Studium folgt nach bestandener Referendar-Prüfung eine vierjährige VorbereitungSzrit bei Ssrichten, Staats- und RcchtsanrvälLen. Erst hierauf kann der Referendar zur großen Staatsprüfung zrrgelaffen werden, deren Bestehen ihm die .Befähigung zum Richterarnt", aber noch keinen Anspruch auf wirkliche Verleihung eines solchen Amtes giebt. Ohne diese .Befähigung" kann niemand in Preußen Rechtsanwalt oder Notar werden. In der höheren Gemeindeverwaltung wird nur selten noch em Bewerber Aussichten haben, dem diese .Befähigung" nicht von der Prüfungsbehörde amtlich bescheinigt ist. Nun kann zwar der Zugang zur Hochschule niemandem versagt werden, der das Oynmasial-- Abgangszeugniß erworben hat; ebensowenig werden Schwierigkeiten gemacht, wenn sich ein Student der Rechte nach dreijährigem Studium der Prüfung5?ommission für das erste Examen stellt. Die Schwierigkeiten beginnen erst, wenn der Kandidat nach bestandenem ersten Examen einen Oberlandesgerichts-Präsidenicn sucht, der ihm die vierjährige Borbereitungszeit in seinem Bezirke gestatten soll. Wer solchem Bezirke nicht .durch Geburt oder Wohnsitz" angrhört, kann ohne weitere Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Das gleiche Schicksal droht clrr cmch den eigenen Angehörigen der Bezirke, wenn dieselben mit ."baten überfüllt sind. Bon einer nach dem EW—GbÄenrttmsse der Kandidaten verschiedenen Behandlung der Bewerber haben wir aus dm anderen Bezirken Preußens bisher nichts gehört. Seltsam gestalteten sich nur die Verhältnisse in Frankfurt a. W. Dieser Bezirk steht unter der Leitung des OLerlaudesZerichts-PräßdenLen tzagsns und umfaßt die Oszirke der Landgerichts Frankfurt e. M., Hschingrn, Limburg a. L., Neuwied uns Wiesbaden, also den größeren und stark industriellen und handekreiberröen Lherl' der Provinz Hessen, mit einer zahlreichen und therlroriss MsingLfeffenen, angesehenen jüdischen DsAölkeriMg. Herrn HagrnL sagt man ebenso wie feiner Gemahlin jüdische Abstammung nach. Gerade in diesem Bezirk nun wird anscheinend ein Lebergewicht von jüdischen Juristen befürchtet, und es wird seit einigen Jahren beobachtet, daß geprüfte Ncchtskandidaten, wenn sie um Beschäftigung im Bezirke des Herrn Präsidenten Hägens nachsuchen, mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen