Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 8 (August 1901)
- Article
- Berlin
- Date
- 1901-08-01
- Page
- 419 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2316602-2316676-2316684-2328135--08458-2328228- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
419 Der Deutschnationale Handlungsgehilfen verband wird jn der kaufmännischen Halbmonatsschrift „Der Handelsstand" einer eingehenden Kritik unterzogen. In dem von der „Handelszeitnng des Berliner Tageblatts" mit Recht als beachtlich bezeichneten und deshalb auszugsweise wiedergegebenen Artikel wird zahlenmäßig nachgewiesen, auf wie schwankenden Grundlagen dieser Verband aufgebaut ist, der mit einer nicht immer einwandfreien Reklame und mit Verdächtigungen anderer Verbände unerfahrene junge Leute an sich zu locken bemüht sei, und dessen sogenannte Versicherung gegen Stellenlosigkeit weder versicherungstechnisch noch finanziell als zuverläsfig gelten könne. Die „Staatsbürger Ztg." sah sich veranlaßt am 10. Juli. d. Js. folgendes Urtheil zu veröffentlichen: „Im Namen des Königs." In der Privatklagesache des Holzhäudlers und Mühlenbesitzers R.L. Levy zu Schoenlanke, Privatllägers, gegen dem verantwortlichen Redacteur der „Staatsbürger-Zeitung" Dr. Paul Bötticher zu Berlin, Angeklagten, wegen Beleidigung hat das Königliche Schöffengericht I in Berlin, Abth. 147 in der Sitzung vom 27. Jnni 1901, an welcher Theil genommen haben: vr. Redlich, Gerichtsasseffor als Vorsitzender, Beste, Fürstenberg, als Schöffen, Prahlow, Actuar, als Gerichtöschreiber, für Recht erkannt: Der Angeklagte ist der Beleidigung schuldig und wird deshalb Zu einer Geldstrafe von 50 Mark, an deren Stelle im Aichtbeitreibungssalle für je 5 Mark ein Tag Haft tritt, kostenpflichtig rerurtheilt. Ferner wird dem Beleidigten die Befugnis Zugcfprochen, die Urrhcilsforme! auf Kosten des Angeklagten binnen 1 Woche nach bcschrittener Rechtskraft in der „Staatsbürger-Zeitung" öffentlich bekannt zu machen. Ferner wird die Einziehung der Beilage zur Nummer 490 der „Staatsbürger-Zeitung" vom 19 October 1900 ungeordnet." In einem Feuilleton der „Voss. Ztg." war aus Lissabon berichtet worden, daß dort noch von abergläubischen Leuten dem Blut aus der Handfläche kleiner Kinder eine besondere Zauberkraft zugeschrieben werde, und daß eine gewisse Cassilde, die sich berufsmäßig daraus verlegte, kleine Kinder anzulocken und ihnen aus der Hand Blut zu entziehen, verhaftet worden sei und der Bestrafung entgegensetze. Dies veranlaßte die antisemitischen „Deutsch-Sozialen Blätter" Liebermanns zu nachstehender Bemerkung: „Wie in derselben Korrespondenz erwähnt wird, giebt es in Lissabon ganze Stadtviertel, die sogenannte Juderia und Moureria, in denen der Dlutaöerglaube zu Hause ist. Juderia bedeutet natürlich nichts anderes als „Judenftadt". Das man doch wieder und immer wieder auf Juden stößt, wenn man den