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Im deutschen Reich · 1901-08-01 · Heft 8 (August 1901) · p. 407

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 8 (August 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-08-01
Page
407 (sequence 3)
Language
German
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Umschau. aufwenden, um andere an einen Mord zu rituellen Zwecken, also aus religiösen Beweggründen glauben zu machen! Härten wir in Deutschland einen „Zola", so würde er sicher den Männern, die sich öffentlich zu Mitschuldigen der „Staätsbürger-Ztg." machen, ein gellendes ,,^aeou86!" entgegcndonnern. Auf die von dem „Germanischen Volksbund Berlin" bei 50 „hervorragenden Männern der Wissenschaft und des praktischen Lebens" veranstaltete Umfrage über -den Blutmord haben 34 geantwortet, darunter 5 nur unter Namenschiffre. Der yofprediger Stöcker glaubt „kein positiv sicheres" öffentliches Urteil abgeben zu können; Profeffor Paul Förster hat die Antwort verweigert; Oberlehrer Bensemer in Thorn, scheint hinter den Anfangsbuchstaben B. in T. verborgen zu sein. Non den 21 „Hervorragenden", welche die Hauptfrage nach dem Ritualmord bejahen, sind die Mehrzahl absolut unbekannte Männer, deren Urteil genau so schwer wiegt wie das von Gevatter Schneider und Handschuhmacher m Könitz. Die einzige Persönlichkeit, die auch sonst einen Namen in der Oeffentlichkeit besitzt und die man an dieser Stelle zu finden bedauert, ist der englisch-deutsche Schriftsteller Houston L. Ehamberlain; er spricht übrigens nur von der Möglichkeit des Blutmordes. Sonst kennt man' von den „Hervorragenden" fast nur die Judenfeinde Rohling, Bewer, Böckel, Bachler, den Pfarrer Krösell urtb den Maler Bindewald. Letzterer schlägt alles Ernstes vor, alle Juden unter Polizeiaufsicht zu stellen und ihres halben Vermögens zu berauben, wenn sich Fälle wie in Unten. und Könitz 'ereignen. Das sind die sechs.Leute, die der „Gennanische Volksbund,, als Eideshelfer für seine Blutbeschuldigungen aufzuweisen hat. In gewissem Sinne sind aber die waschechten Tivoli-Konservativen diesen Eideshelfern an die Seite zu stellen. Der „Reichsbete" veröffentlichte kürzlich Ausführungen über den Lantener Mord zur Bekräftigung der Blutmordlüge, ging aber daran vorbei, daß in jenem Prozeß ausdrücklich die Unschuld von Buschhoff festgestellt wurde. Er thut dann so, als ob diejenigen, welche den antisemitischen Treibereien entgegentreten, tendenziös die objektive Rechtspflege zu beugen oder abzulenken suchten. Die „Frankfurter Ztg." erklärt hierzu: „Das ist einfach unwahr. Den Mord in Könitz aufgeklärt zu sehen, haben alle Staatsbürger das gleiche Interesse, und wenn, ein Jude den Mord begangen haben sollte, so würde das Judenthum sicher keine Veranlassung haben, sich mit diesem solidarisch zu erklären. Die Sache liegt einfach jo, daß die Antisemiten ohne Me Spur von Beweis den Konitzer Mord als einen jüdischen Ritualmord bezeichnet, die Juden in Könitz als Mörder oder Mitwisser hin-

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