Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1901)
- Article
- Konitz
- Date
- 1901-06-01
- Page
- 357 (sequence 3)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 357 zu 1 Monat Gefängniß verurtheilt, legte Nossek Berufung ein und am 20. Juni beschäftigte sich die Strafkammer in Könitz mit der Sache. Das Urtheil des Schöffengerichts wurde ausgehoben und N. zu einer Geldstrafe von 100 M. eventl. 10 Tagen Gefängniß verurtheilt. Mit der Bemerkung: Mieder hat eine von den Antisemiten aufgebaufchte Sache sich als nicht begründet erwiesen", theilt die ,,-Ostd. Tageszeitung" mit, daß das gegen die Kausmannsehesrau Henriette Rehseld wegen Verbrechens gegen tz 211,- 49 des Str.-G.-B. eingeleitete Verfahren durch Verfügung des ersten Staatsanwalts vom 12. Juni eingestellt worden ist. Die gegen die Verurtheilung eingelegte Revision des am 20. Juni 1900 vom Landgericht Könitz zu 4 Monaten Gefängniß verurtheilten 16 Jahre alten Tischlerlehrlings Emil Maschke wurde am 14. Juni d. Js. vom Reichsgericht zu Leipzig als unbegründet verworfen. Maschke hatte den Einflüsterungen antisemitischer Hetzerfolgend beim Synagogensturm mit Steinen geworfen und eine Thürfüllung zertrümmert. Die Prozeßsache gegen den Journalisten Schiller, welche als ein Nachspiel zu der traurigen Winter-Affäre betrachtet wurde, ist vorläufig vertagt worden, weil einer der wichtigsten Zeugen, der Klempner Nickoleit, nicht auszufinden war. Die Verhandlungen im Prozeß Schiller werden übrigens, wie die früheren im Prozeß Maßloff und Lewy, von zwei Kammerstenographen ausgenommen werden und schließlich im Druck erscheinen. Auch wird demnächst, wie die „Ostdeutsche Tageszeitung" mitzutheilen weiß, eine Schrift über die Konitzer Vorgänge und Prozesse erscheinen, welche einen der bedeutendsten Professoren der juristischen Fakultät zum Verfasser hat. Der berühmte Rechtslehrer bespricht darin die ganzen Vorgänge, welche sich aus Anlaß des Todes von Ernst Winter in Könitz abgespielt haben, sowie das Vorgehen der Gerichtsbehörden, Staatsanwälte und Vertheidiger in den vielen sich daran knüpfenden Prozessen und unterwirft es eingehender Erörterung und wissenschaftlicher Kritik. Die Schrift wird in einigen Wochen erscheinen, da der Verfasser noch das Stenogramm des Schillerschen Prozesses abwartet, weil auch dieser Prozeß in die Erörterung hineingezogeu werden soll. Dieses Buch ist zwar in erster Linie für Juristen bestimmt, dürfte jedoch auch für weitere Kreise von großem Interesse sein. Dem Landrath Freiherrn von Zedlitz zu Könitz ist die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts im Landkreise Linden, Regierungsbezirk Hannover, übertragen worden. Die „Staatsbürger-