Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1901)
- Article
- Konitz
- Date
- 1901-06-01
- Page
- 356 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316676-2316683-2327958--08339-2328076- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
356 Im deutschen Reich. Redakteur der „Berliner Morgenpost", Dr. Pollaezek, vor dem Berliner Schöffengericht verantworten, ließ sich aber wegen Krankheit entschuldigen. — Wegen Beleidigung der Frau Martha Lehmann, der Tochter des Fleischermeisters Hossmann in Könitz, stand am 30. Marder verantwortliche Redakteur des „Satyr", Dr. MI. Aler Schleimer, vor dem Schöffengericht I Berlin. In der Nr. 21 der Wochenschrift „Satyr" war unter der Rubrik „Könitz" das Verhalten der Zeugen in dem Prozeß gegen Moritz Le.wy kritisiert und gesagt worden: „Es entrollt sich wieder das hehre Schauspiel, wie eine Anzahl fanatischer, ungebildeter und thörichter Menschen vor dem Forum der Justitia drauflosschwatzt. Es erschreckt der Kontrast zwischen den wenigen vorsichtigen und gebildeten Zeugen und den Belastungszeugen, welche unmündig oder gänzlich ungebildet oder schon wegen Körperverletzung, Betruges oder ähnlicher schöner Thaten vorbestraft worden sind." Daran war die Bemerkung geknüpft: „Am herrlichsten aber erstrahlte aus diesem Bilde die deutsche Jungfrau, die wandelnd und rathschlagend mit Herrn Speisiger die Regungen ihrer schönen Seele in die Worte ausklingen läßt: wir müssen den Juden meineidig machen." Wegen dieser Verdächtigungen hatte der Ehemann der Frau Martha Lehmann, der Buchdruckereibesitzer Lehmann in Könitz, Privatklage erhoben. Im Termin war er durch den Rechtsanwalt Dr. Hahn zu Charlottenburg vertreten. Der Angeklagte suchte den Beweis der Wahrheit anzutreten, indem er ausführte, die Frau Martha Lehmann habe verschiedene Zeugen dadurch „hypnotisiert", daß sie mit ihnen über eine Bekanntschaft des Moritz Lewy mit Ernst Winter gesprochen habe. Das Gericht lehnte die Erhebung dieser Beweisanträge ab, erkannte gegen den Angeklagten auf eine Geldstrafe von 60O Mark ev. 60 Tage Gefängniß und sprach dem Privatkläger gleichzeitig die Befuguiß zu, das Urtheil in der „Staatsbürger-Zeitung" und in dem „Berliner Tageblatt" auf Kosten des Angeklagten zu veröffentlichen. Wie der Vorsitzende betonte, hatte das Gericht eine harte Gefängnißstrafe in Erwägung gezogen und von einer solchen nur wegen der Erregung abgesehen, in der sich der Angeklagte, der auch Jude ist, befunden haben möge. In einem überaus schneidigen Artikel der „Laterne" erklärt nachträglich Dr. Schleimer, weshalb er sich bei diesem Urtheil nicht beruhigen werde. — Bekanntlich hatte der-Konitzer Mord auch den Beleidigungsprozeß Hoffmann wider Nossek zur Folge. Der Fleischermeister Gustav Hoffmann hatte den Kürschnermeister und Synagogendiener D. Nossek verklagt, weil dieser zu einem vertrauten Freunde gesagt haben soll, H. müsse etwas vom Morde wissen. /Deshalb vom Schöffengericht am 3. Mai