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Im deutschen Reich · 1901-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1901) · p. 322

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1901)
Article
Die Juden in Holland
Date
1901-06-01
Page
322 (sequence 6)
Language
German
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322 Im deutschen Reich. sie sich auch nicht zu der Rolle, die die Schwestergemeinde der holländischen (hochdeutschen) Juden spielt. Die „Nederlandsch israelitische Hoofdsynagoge", wie der officielle Titel der jüdischen Gemeinde in Amsterdam lautet, wird von einem Synagogenrath von 30 Mitgliedern geleitet, wovon 5 als „Kerkbestuur" die aussührende Macht haben. Dieses „Kerkbestuur" wird von einer Finanzkommisston aus 3 Mitgliedern unterstützt, denen der ganze finanzielle Apparat der Gemeinde untersteht. Da, wie wir schon berichtet haben, Kirche und Staat getrennt sind, besteht auch kein Zwang für den Juden, Mitglied der religiösen Gemeinde zu sein und Abgaben zu zahlen. Leider hat seit einigen Jahren das Budget der jüdischen Gemeinde durch Entziehung von der Steuerpslicht,große Einbuße zu erleiden. Die Ausgaben der Gemeinde betrugen im Jahre 1899 rund 231 447 holländische Gulden, die sich auf die Verwaltung, den Kultus und das jüdische Schulwesen vertheilen. Die Armenverwaltung in ihrem vollen Umfang mit Krankenhäusern und Attersversorgungsanstalt ist eine Körperschaft für sich, die außer den Mitgliederbeiträgen und Schenkungen, von der jüdischen Gemeinde einen jährlichen Zuschuß erhält, so im Jahre 1899 im ganzen 28077,50 holländische Gulden. Auch von der Stadtverwaltung erhält sie jährlich eine Beisteuer, im Verhältniß zu den versorgten Armen und Kranken, welche im letzten Jahr circa 10O 000 Gulden betragen hat. Die Anzahl aller Juden in Amsterdam am 31. Dezember 1899, inclusive der Portugiesen, war 59 065 auf eine Gesamtbevölkerung von 510 853, also mehr als 10 Procent. Obschon die verschiedenen Gemeinden, was ihr Statut rc. betrifft, 'vollständig autonom sind, besteht doch ein officielles Organ dem Staate gegenüber — zur Erlangung und Vertheilung der Subsidien für Rabbiner, jüdische Schulen :c. — unter dem Namen „Centrale Commission für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden". Es ist dies ein Körper, dessen Mitglieder nach Verhältniß der jüdischen Bevölkerung aus den verschiedenen Provinzen gewählt werden. Ein Ausschuß aus dieser „Centralen Commission", die gewöhnlich nur einmal im Jahre zusammentritt, ist die „Permanente Commission", die in Amsterdam ihren Sitz hat und deren Wirkungskreis nur öffentlich-rechtlicher und administrativer Art ist, da wie gesagt alles, was religiöser Art ist, den Rabbinaten allein untersteht. Seit vorigem Jahre haben die verschiedenen Oberrabbiner auch gemeinschaftliche Versammlungen. Daß sie in dieser Beziehung mehr greifbare Resultate erzielt haben, als der deutsche Rabbinerverband,

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