Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1901)
- Article
- Die Juden in Holland
- Date
- 1901-06-01
- Page
- 321 (sequence 5)
- Language
- German
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Die Juden in Holland. 321 genofsenschaften. Daß dieses hohe Vorbild aus die Bevölkerung gut einwirkt, braucht kaum hervorgehoben zu werden. Bei den Verfolgungen der russischen Juden im Jahre 1881 waren es Christen aus allen Kreisen der Bevölkerung, die sich an die Spitze der Unterstützungskomitees stellten. Und so war es auch bei der großen Noth unter den jüdischen Arbeitern in der Diamantindustrie in Amsterdam im Jahre 1891. Haben wir bis hierher die mehr staatsrechtliche Stellung der Juden in Holland betrachtet, so wollen wir jetzt auch die innere Organisation besprechen. Denn nur durch diese läßt-sich, nach meiner Meinung, die vollkommene Freiheit erklären. In ganz Holland giebt es keine Spaltung in den Gemeinden; alle stehen auf orthodoxem Standpunkte. Daraus folgt jedoch nicht, daß alle holländischen Juden orthodox wären. Die weitgehendsten Neologen nehmen an der Gemeindeverwaltung theil und stehen auf dem Standpunkte, daß alles, was Religionsvorschriften betrifft, nur der Entscheidung der Oberrabbiner untersteht; diese aber sind in Holland alle — mit einer Ausnahme — streng orthodox. Jeder Einzelne kann persönlich nach seiner Faeon Jude sein, aber die Gemeinden an sich sollen den Charakter tragen, den sie von jeher getragen haben. Um dieses mit einer bezeichnenden, historischen Thatsache zu beweisen, seien hier die Worte zitiert, die einmal der jetzt verstorbene, ultra-neologe Jude A. C. Wertheim, eine bekannte Größe der holländischen Finanzwelt und Politik, als Präsident des Amsterdamer Synagogenrathes gesagt hat: „wenn er den Rathsaal der jüdischen Gemeinde betrete, sei er ebenso orthodox wie der Oberrabbiner". Ueberhaupt würden die Neologen ein Majorisieren der Orthodoxen zur Reform ebenso für Gewissenszwang halten als die Angriffe der Antisemiten gegen die Emancipation. Da die verschiedenen Gemeinden überall in Holland mututi8 mutunäiZ nach Amsterdamer Schablone eingerichtet sind, wird eine Skizze dieser Gemeinde genügen, um ein Bild der jüdischen Gemeindeorganisationen zu haben. Vorher noch ein paar Worte über die portugiesischen Juden. Nur in Amsterdam und dem Haag bestehen besondere Gemeinden mit eigenen Oberrabbinern und ist mit Ausnahme von wenigen, gemeinsamen religiösen Institutionen, ihre Gemeindeverwaltung von der holländischen, sogenannten hochdeutschen Gemeinde vollständig getrennt. Die Zahl der portugiesischen Juden in Amsterdam war bei der elften Volkszählung (31. Dezember 1899) im ganzen 4899. Da die Gemeinde verhältnißmäßig an Seelenzahl nicht bedeutend ist, ' erhebt