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Im deutschen Reich · 1901-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1901) · p. 319

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1901)
Article
Die Juden in Holland
Date
1901-06-01
Page
319 (sequence 3)
Language
German
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Die $uDen in Holland. 319 Soldaten vom Menagezwang in den Kasernen befreit, und es ist ihnen seither ein wöchentliches Menagegeld zur Selbstverpflegung ausgezahlt worden. An jüdischen Feiertagen sind die jüdischen Soldaten vom Dienste frei. Am deutlichsten spricht aber wohl für die richtige Auffassung der Regierung, daß der Verfassungsparagraph über die freie Ausübung Der Religionsgesetze und die Erfüllung der Bürgerpflichten nebeneinander bestehen können, das Folgende: Das Beziehen und Verlassen des Manöverplatzes fand früher gewöhnlich am Samstag statt. Die orthodoxen jüdischen Soldaten waren dadurch gezwungen, an diesem Tage mit der Eisenbahn zu fahren, lim dies zu verhüten, haben einige einflußreiche jüdische Vereine beim Kriegsminister petitioniert und, wie aus dem unlängst bekannt gemachten diesjährigen Manöverplan ersichtlich ist, wurde Anfang und Ende der Hebungen in die Mitte der Woche verlegt. Ob man in vielen anderen europäischen Ländern eine solche Rückstchtsnahme erwarten kann? Die Frage müßte wohl eher flauten: Ob die Juden in anderen Ländern den nach allgemein holländischem Freiheitsbegriffe berechtigten Muth hätten, dies Verlangen zu stellen? Die öffentlichen Volksschulen in Holland sind Simultanschulen. Von jeher war es in Holland, hauptsächlich in Amsterdam, Gebrauch, daß die jüdischen Schulkinder, selbst von nicht gerade orthodoxen Eltern, Samstag die Schule nicht besuchen. Als im vorigen Jahre das Gesetz über Schulzwang und Verhütung von Schulversäumniß in der Kammer behandelt wurde, interpretierte der Minister den Gesetzesparagraph, daß das Ausüben von Religionspflichten Schulversäumniß entschuldige, dahin, daß die jüdischen Eltern ihre Kinder am Samstag und jüdischen Feiertagen nicht Zur Schule zu senden brauchen. Da aber manche Lehrer ihren Einfluß auf die Kinder benutzt haben, um sie zum Schulbesuch am Samstag Zu bewegen, und durch den neuen Lehrplan auch die Zeit für den Religionsunterricht etwas eingeschränkt wurde, haben sich die Oberrabbiner der verschiedenen Provinzen zu dem zuständigen Minister begeben und ihn ersucht, hierin wenn möglich — Aenderung zu schaffen. Auch in diesem Falle erfolgte für nichtholländische Begriffe etwas gewiß Ueberraschendes. Die Rabbiner erhielten am 14. Mai d. Js. folgendes Antwortschreiben, das ich, theilweise wörtlich übersetzt, folgen lasse: „Um dem Verlangen in der beigefügten Petition soviel als möglichst entgegenzukommen, ist durch mich arr die Distrikts-Schulaufseher ein Cirkular folgenden Inhaltes gerichtet:"

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