Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1901)
- Article
- Die bayerischen Parlamentarier jüdischen Glaubens
- Date
- 1901-06-01
- Page
- 311 (sequence 7)
- Language
- German
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Die bayerischen Parlamentarier jüdischen Glaubens. 311 Christenthum verantwortlich machen für den in die Rechtsbücher übergegangenen Satz: Ln6r6tiei8 non est servanda fides? Ebenso wenig dürfe man für gehässige Ansichten irgend eines Rabbinen, die von der Roth der Zeiten eingegeben, überdies ans Eisenmenger geschöpft sind, der sie aus dem Zusammenhänge gerissen und Verdrehungen aller Art sich erlaubt, einer ganzen Religionsgesellschaft einen Vorwurf machen. „Ich muß überhaupt bemerken, daß der orthodoxeste Jude in dem Talmud jeder Zeit eine Autorität nur insoweit erblickt, als es sich um Auslegung der Schrift, um Feststellung der Ritualien handelt; daß der Talmud abernie als Autorität für die Dogmatik und die Moral des Judenthums gegolten hat". Auf den Zweifel, den der Domprobst Dr. Allioli geäußert hatte, ob der bekannte Satz: „Staatsgesetz ist Religionsgesetz" von den Juden als bindend betrachtet würde, antwortete Arnheim: „Wenn man 'eine solche Verdächtigung auf eine ganze Religionsgesellschaft werfen will, wenn man auf einen Satz hin, der im Talmud als bindend anerkannt wird, solche Verdächtigung ausspricht, um es als zweifelhaft darzustellen, ob die Staatsgesetze in den Religionssätzen als wirksam erachtet werden, so wäre es Sache des Herrn Dr. Allioli gewesen, nachzuweisen, ob dieser Satz zur bestrittenen Halacha im Talmud gehört, das wird aber Herr Allioli nicht Nachweisen". Mit welchen Gefühlen mochte A., ein aufrichtiger Freund des Judentums und Anhänger seiner religiösen Sitten, dasitzen, wenn ersah, wie das Judentum auf die Anklagebank gesetzt wurde, und wenn er mit anhören mußte, wie gelehrt sein wollende Kleriker mit Redensarten aus einem Buche uw sich warfen, das sie vielleicht nie vor Augen gesehen. Etwas wie Scham mochte damals Ignatz Döllinger, wohl die gelehrteste Autorität der Kammer, der übrigens — im Gegensatz zu seinen späteren Ueberzeugungen, zu denen er damals sich noch nicht durchgerungen hatte — gegen das Emanzipationsgesetz stimmte, empfunden haben, als er solchen Gefühlen mit den Worten Ausdruck gab: „Möchte Herr Arnheim bei manchem Bitteren, was bisher gesagt wurde, und von welchem ich sehr viel auf das Entschiedenste mißbillige, überzeugt sein, daß alle diejenigen, welche überhaupt in solchen Dingen einen gerechten und höheren Standpunkt einznnehmen wissen, die ausgezeichneten Eigenschaften der Person sehr wohl anzuerkennen wissen, und daß, was sie entgegnen müssen, nur der Sache gilt. Ich würde diese Bemerkung für überflüssig haltenwenn ich nicht zu 'meinem großen Leidwesen gestern zum zweiten Mal eine Rede voll der schärfsten Anklagen hätte hören müssen, in welcher alles nur in den düstersten Farben dargestellt wurde, in welchen nur Schatten und-