Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1901)
- Article
- Die bayerischen Parlamentarier jüdischen Glaubens
- Date
- 1901-06-01
- Page
- 310 (sequence 6)
- Language
- German
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810 Im deutschen Reich. der Verhältnisse der Israeliten. Dieses Versprechen löste die Regierung durch eine Gesetzesvorlage ein, die den Wortlaut hatte: „Den israelitischen Staatsangehörigen stehen fortan im ganzen Umfange des Königreichs Lei gleichen Pflichten auch gleiche staatsbürgerliche (politische) und bürgerliche Rechte mit den christlichen Staatseinwohnern Zu". Daß die Regierung selbst nur mit dem halben Herzen bei dieser Erfüllung der königlichen Zusage war, geht aus der Erklärung des Ministerpräsidenten vr. v. d. Pfordten hervor, in welcher derselbe das große Wort gelassen aussprach: „Ich glaube an keine Reform des Judeuthmns, die eine andere ist als ein Uebergang zum Christenthum"! Die öffentliche Meinung vollends ließ sich mobil machen und marschierte trotz des Freiheitsrummels gegen das Judenthum. Nicht weniger als 600 Petitionen gegen und nur 4 für die Judenemanzipation sind damals bei der Kammer der Reichsräthe eingelaufen. Daß bei solcher Ungetheiltheit der öffentlichen Meinung die Kammer der Abgeordneten, die im Jahre 1831 einen aus ihrer Mitte gekommenen Antrag für Judenemanzipation einstimmig votiert hatte"), jetzt mindestens getheilter Meinung sein würde, war zu erwarten. Bei der Debatte, die sich über die bez. Regierungsvorlage erhob, wollte Arnheim sich schweigend verhalten, weil er der Ansicht war, die Judenfrage sei eine Kulturfrage, die nicht von den Juden gelöst werden kann und soll. Als aber im Laufe der Debatte wieder einmal der Talmud als Zielscheibe von Angriffen herhalten mußte, ergriff Arnheim am 11. Dezember 1849 das Wort zu folgender Erklärung: „Es ist gestern, meine Herren, und auch heute des Talmuds mehrfach gedacht worden, ich kann voraussetzen, daß in dieser hohen Versammlung sich sehr wenige befinden, die sich mit dem Studium demselben wirklich beschäftigt haben, und es könnten sich daher sehr leicht irrige Begriffe einschleichen. Zufällig bin ich einer von den wenigen Juden, die sich mit diesem Studium wirklich beschäftigt haben; ich habe 10—12 Jahre darauf verwendet und glaube, mit einigem Rechte behaupten zu dürfen, daß die Anklagen, welche gestern und heute aus dem Talmud und aus talmudischen Schriften hergeleitet worden sind, entweder auf Jrrthum beruhen oder an sich nicht wahr sind". Nun hält Arnheim einen Vortrag über den Talmud, indem er geltend macht: So 'wenig als der Herr Vorredner die Ansichten irgend eines christlichen Theologen als Lehre des Christenthums gelten lassen wird, lasse ich die Ansichten irgend eines Rabbinen als die des Judenthums gelten. Was würde man dazu sagen, wollte man das *) Vgl. Rießer's gef. Schriften, II. S. 373 ff.