Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1901)
- Article
- Die bayerischen Parlamentarier jüdischen Glaubens
- Date
- 1901-06-01
- Page
- 309 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316676-2316683-2327946--08275-2328029- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die bayerischen Parlamentarier jüdischen Glaubens. 309 dem Arnheim sich nicht heimisch fühlte und aus das er sich nur ungern vorwagte oder herausfordern ließ. Arnheim war dagegen anerkannt einer der ausgezeichnetsten Juristen der bayerischen Abgeordnetenkammer. Wo es sich um Fachfragen handelte, da war seine Domäne, da entwickelte sich seine hervorragende Begabung, da glänzte er durch seine bewundernswerthe Kenntnis der zahlreichen bayerischen Partikularrechte, wie der ausländischen Gesetzbücher, da erhob er sich durch Scharfsinn der Untersuchung zur Meisterschaft. Was an ihm mehr noch als die Beherrschung des Details zur Anerkennung zwingt, das ist die Fähigkeit, für die Materie der Berathung die höhern und allgemeinern Gesichtspunkte ausfindig zu machen und sie, nachdem sie auseinandergelegt, zur Form des Begriffes zusammenzufassen; das ist die Eigenschaft, ich möchte sagen, mit talmudischer Feinheit die möglichen Fälle, die sich aus einer Prämisse ergeben könnten, im voraus klarzusehen und klarzulegen. Durch seine zahlreichen aus den Bedürfnissen der Praxis geschöpften Anträge hat Arnheim bisweilen die ganze Debatte wie ein Kreuzfeuer aus sich gezogen. Seine zahlreichen Referate, aus denen nur dasjenige über die deutsche Wechselordnung, das erste allgemeine deutsche Gesetz, das seit Auflösung des Reiches zur Einführung gelangte, hervorgehoben sei, waren ein Muster von Klarheit und Gründlichkeit, wie seine schriftlichen Arbeiten gelehrte Abhandlungen sind, welche wichtige Beiträge enthalten zur Auslegung der beschlossenen Gesetze. Ich möchte ihn darum den Lasker der bayerischen Abgeordnetenkammer nennen, einen Baumeister am Werke der Gesetzgebung, dessen Begabung und hervorragende Arbeitskraft auch von der Kammer durch seine Wahl in den Gesetzgebungsausschuß zur Vorberatung der Entwürfe der Civilprozeßordnung und des Civilgesetzbuches anerkannt wurde. Ebenso würdigten die Gemeindekollegien der Stadt Hof die Verdienste ihres Abgeordneten durch seine Ernennung zum Ehrenbürger an und widmeten ihm nach Genehmigung des Königs eine prachtvoll ausgestattete Urkunde, die sie persönlich in München übergaben. Daß ein solcher Mann auch zur Förderung seiner Glaubensgenossen ein gewichtiges Wort in die. Wagschale werfen konnte, liegt auf der Hand. Und er hatte den Willen und die Gelegenheit dazu. Zu den edelsten Früchten, welche die Stürme des Revolutionsjahres zur Reife gebracht, gehörte die Befreiung der deutschen Israeliten aus dem Zustande vielhundertjähriger Rechtlosigkeit. Auch in Bayern wurde vom Throne herab in einer Proklamation vom 6. März 1849 u. a. ein Gesetz verheißen über die Verbesserung