Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1901)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1901-05-01
- Page
- 276 (sequence 12)
- Language
- German
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276 Im deutschen Reich. den Schlössern der Vendee u. s. w. Heirathen mit den Töchtern jüdischer Geldgrößeneingegangen sind."—Die in Algerien vorgekommenen Unruhen haben übrigens die französische Regierung veranlaßt, weiteren Aufwiegelungen der Judenfeinde einen Riegel vorzuschieben. Durch eine Verfügung des Präfekten sind in Algier im Hinblick auf die Ruhestörungen auf Straßen und Plätzen, welche infolge einer Versammlung der antisemitischen Komitees und der Vereinigung der nationalistischen und antisemitischen Jugend hervorgerufen wurden, diese Vereine aufgelöst worden. Wo der Antisemitismus freien Spielraum gewinnt, zeigt sich stets sein anarchistischer Grundzug unverhüllt. Inder russischen Stadt Tiraspo! im Gouvernement Cherson haben am 1. und 2. Mai blutige Judenkrawalle stattgefunden. Die Gendarmerie mußte von der Waste Gebrauch machen, um die Exzedenten zu zerstreuen. Vorher waren aber schon zahlreiche jüdische Geschäftsläden geplündert, mehrere Juden verwundet und der jüdische Friedhof vernichtet worden. — Die Wiederaufnahme des Prozesses wegen eines von dem jüdischen Barbier Blondes in Wilna angeblich versuchten Ritualmordes, welche von dem Kassationsgericht am 13. April verfügt wurde, ist nicht nur die Folge eines Protestes der Vertheidigung, sondern auch eines solchen des Prokurators, der an dem jeden Gedanken eines Ritualmordes ausschließenden Erkenntniß Anstoß nahm. Au den bloßen Verurtheilungen eines Juden ist ja den internationalen Antisemiten nichts gelegen; sie wollen durchaus Verbrechen von Religionswegen konstatiert sehen. Das lehren die Fälle Hülsner und Blondes. Der bulgarische, griechische und armenische Pöbel in Halbasien und Kleinasien geht dabei noch resoluter zu Werke; er hilft nach, wenn die Juden sich durchaus nicht dazu verstehen, Verbrechen zu begehen und ihren Feinden den Verwand zu Raub und Plünderung zu verschaffen. Das Eingreifen der behördlichen Organe erfolgt doch gewöhnlich erst, wenn die Juden mißhandelt sind und der Pöbel den Raub in Sicherheit gebracht hat. So war es in Küstendil an der türkischen Grenze der Fall, wo kürzlich das erlogene Gerücht ausgesprengt wurde, daß „die Juden ein Christenkind entführt hätten, um es in der Synagoge abzuschlachten". Sämmtliche Zeitungen Bulgariens sprechen nachträglich ihre Entrüstung.über die traurigen Vorkommnisse in Küstendil, Plewna u. a. O° aus und fordern unnachsichtige Bestrafung der Schuldigen. Die bulgarische" Regierung hat auch eine Spezial- Kommission eingesetzt, der neben zwei Staatsbeamten und dem Bürgermeister auch ein Vertreter der jüdischen Gemeinde in Küstendil angehört. Zwanzig Verhaftungen sind bereits erfolgt; sollten Wirklich