Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1901)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1901-05-01
- Page
- 266 (sequence 2)
- Language
- German
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3in deutschen Reich. 266 wahrlich nicht allein, die unter diesen Verhältnissen leiden; die Gesammtheit des deutschen Volkes kann sicher erst dann zu rechtem inneren Frieden und zu gesicherter Wohlfahrt gelangen, wenn die vollste Rechtsgleichheit verbürgt und die Verwaltung von Grundsätzen geleitet wird, die nicht dem Mittelalter entlehnt, sondern des modernen Staates und eines Kulturvolkes vollständig würdig sind. Dazu gehören in erster Reihe volle Gedanken- und Gewissensfreiheit bei pflichttreuer Unterordung unter gerechte Staatsgesetze, welche die Zügetlosigkeit bannen, ohne auf den freien Flug der Gedanken hemmend einzuwirken, oder auf die religiöse Ueberzeugung der einzelnen Bürger irgendwelchen Druck auszuüben. Das bloße „Tolerieren" in Glaubencsachen reicht gewiß nicht aus; von einem gebildeten Volke muß man erwarten, daß jeder einzelne Staatsbürger des andern religiöse Ueberzeugung achtet, den Werth des Mitbürgers nicht nach Abstammung und Bekenntniß, sondern nach seiner sittlichen Führung schätzt, daß aber auch jedem die Möglichkeit geboten wird, diejenige Stellung in der Gesellschaft zu erlangen, zu welcher ihn seine Führung und seine Fähigkeiten berechtigen. Daß wir davon noch weit entfernt sind, das; nicht nur die Juden, sondern noch viel weitere Volkskreise sich mit bloßer „Duldung" begnügen müssen, statt die staatsbürgerlichen Rechte voll und ganz zu genießen, die in den Gesetzen und in der Verfassung 'Allen bereits längst verbrieft sind, ist ein Zeichen der Zeit, das jeden wahren Volksfreund tiefernst stimmen muß. Wenn die Reaktion uns, wenn nicht in allen, so doch in manchen Beziehungen um hundert Jahre zurückgebracht hat, ist dies zum großen Theil das Werk derjenigen, welche Politik und Religion beständig verquickt haben, um dadurch alle jene Vorrechte wiederzuerlangen, welche sie in den Jahren der Aufklärung verloren hatten. In jenen Jahren waren auch die Juden nach tausendjährigem ungerechten Druck der Menschenrechte theilhaftig geworden: sie hatten die Möglichkeit erhalten, sich als Mitkämpfer und Mitbewerber auf vielen Gebieten zu bethätigen. Gegen diese früher völlig rechtlose Minderheit richtete sich naturgemäß der schärfste Angriff der Kämpen des Rückschritts und der Dunkelmänner, als diese den Muth gewannen aufs neue jene Privilegien zurückzuverlangen, die eine lichtvollere Zeit ihnen nicht mehr zugestehen wollte und konnte. Niemals wäre dieses Verlangen erfüllt worden, wenn die Staatslenker die Nachtheile eines solchen Rückschritts für die Staatsmacht und Volkeswohlfahrt richtig erkannt hätten, und wenn nicht breite Volksschichten in Folge der Begünstigung der Streberei, durch die Verbreitung mittelalterlicher Gespenstergeschichten, besonders aber durch listige Erregung von Neid, Haß und Vorurtheil