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Im deutschen Reich · 1901-05-01 · Heft 5 (Mai 1901) · p. 265

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 5 (Mai 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-05-01
Page
265 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Umschau. 265 der deutschen Grenze giebt es in dem österreichischen Städtchen Jenbach einen vielbesuchten Gastbof, welcher den anheimelnden Namen „Zur Toleranz" führt und an der Pforte des als Hort der Glaubenseinheit gepriesenen Landes Tirol „ein gastlich Haus" darstellt „für alle Wanderer, die des Weges fahren". An dieses Haus mahnten die Verhandlungen derjenigen Reichstags-Kommission, welche sich mit einem „Toleranz-Antrag" des glaubensstarken Centrums zu beschäftigen hatte. Gewiß machte aüch gleich der erste Paragraph des Gesetzentwurfs einen anheimelnden Eindruck, denn die Freiheit der Religionsübung wurde darin durch folgenden Satz erstrebt: „Jedem Reichsangehörigen steht innerhalb des Reichsgebiets volle Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften sowie der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung zu. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Der Verlauf der langen Debatten zeigte zwar, daß die Antragsteller zumeist den Zweck verfolgten, die Beschwerden, welche von katholischer Seite über Beeinträchtigung der Religionsfreiheit laut geworden sind, künftig gegenstandslos zu machen. Immerhin wollen wir hoffen, daß man sich auf Punkte einigt, die auch unfern berechtigten Ansprüchen genügen. Freilich fand der Antrag des Abgeordneten Schräder, durch Untersagung der staatlicherseits erfolgenden Frage nach dem Religionsbekenntniß die Artikel 4 und 12 der preußischen Verfassung und das Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 zur vollen Geltung zu bringen, so geringen Anklang in der Kommission, daß wir uns über die Tragweite und Bedeutung des „Toleranz"-Antrages keine übergroßen Hoffnungen hingeben wollen. Von dem Anträge des Abg. Schräder sagt die „Deutsche Juristen-Zeitung", daß, wenn derselbe später doch noch angenommen werden sollte, man im Deutschen Reiche erst „so weit sein würde wie vor hundert Jahren der Gesetzgeber des Preußischen Landrechts." Je klarer das deutsche Volk über die Kultur-Rückschritte wird, die gemacht worden sind, desto mehr besiern sich die Aussichten auf eine günstigere Gestaltung der Verhältnisse. Die Juden sind es

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