Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 4 (April 1901)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1901-04-01
- Page
- 239 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316676-2316681--08110-2327749- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Vereinsnachrichten. 239 auf diese Einzelheiten hinzuweisen und denjenigen Schuh zu verlangen, den das Gesetz den Einrichtungen einer mit korporativen Rechten ausgestatteten Religion zusichert. Unter den Fällen, in denen wir aus besonderen Gründen von einem Eingreifen Abstand genommen haben, verdient einer Erwähnung, der sich in einer kleinen Stadt der Provinz Hannoverabgespielt hat. In einer an den Kreisausschuß gerichteten Erklärung des dortigen Magistrats, welche die Klage des jüdischen Lehrers wegen Heranziehung zu den Kommunalsteuern. betraf, waren Aeußerungen enthalten, welche geeignet waren, die Gesammtheit der Juden zu kränken'und deshalb junbeachtet bleiben konnten. Auf eine deshalb von uns an den Herrn Regierungspräsidenten zu Hannover gerichtete Beschwerde erhielten wir den Bescheid, daß jene Gegenerklärung von dem Prozeßvertreter des Magistrats verfaßt und von diesem Anwalt unterzeichnet sei, daß es aber dem Magistrat völlig fern liege, den jüdischen Gemeindemitgliedern oder dem jüdischen Lehrer zu nahe zu treten und deren Gefühle verletzen zu wollen. Für uns erledigte sich die Sache einfach dadurch, daß es den Wünschen der dortigen jüdischen Gemeinde nicht entsprach, einem kränklichen, hochbejahrten Manne, der übrigens bisher noch keine antisemitischen Gesinnungen kundgegeben hatte, Ungelegenheiten zu bereiten. In der Strafsache wider Jacob Jacoby in Tuchel wird uns aus Könitz mitgetheilt, daß Se. Majestät der Kaiser im Gnadenwege die Strafe in sechs Monate Gefängnis; umgewandelt und dem schwergeprüften Manne die bürgerlichen Ehrenrechte ausdrücklich wieder verliehen hat. Da Jacoby, die Skrafe am 14. Dezember v. Js. angetreten hat, und auch für diesen Fall vier Monate Zuchthaus als sechs Monate Gefängniß angerechnet werden dürften, steht die Freilaffung Jacobys unmittelbar bevor. Wir haben wiederholt unsere Mitglieder davor gewarnt, Handlungsgehilfen anzustellen, welche dem sogenannten „deutschnationalen", in Wahrheit antisemitischen Verbände angehören« Selbst christliche Prinzipale lehnen es vielfach ab, Mitglieder dieses Verbandes zu beschäftigen. Es dürste nicht allgemein bekannt sein, daß von Verbandswegen die Gehilfen ersucht werden, über ihre Prinzipale Führungsatteste auszustellen und der sogenannten Auskunfteides Verbandes (Leiter der Antisemit Schack in Hamburg) zu übersenden. Aus dem Formular, das die Angestellten über ihre Chefs ausfüllen sollen, theilen wir folgende Fragen mit: