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Im deutschen Reich · 1901-04-01 · Heft 4 (April 1901) · p. 214

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 4 (April 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-04-01
Page
214 (sequence 3)
Language
German
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214 Im deutschen Reich. socialen Reformpmtei, Dr. ©tefc, imunnmmbeit erklärte: „Es nuijj zurRevolution kommen, wenn es so weiter geht; diese wird sich dann wohl nicht nur gegen die Juden wenden, sondern auch gegen die sie beschützenden regierenden Kreise." Die Ansähe sind bereits dazu da; so hat die als angeblich harmlos ruhig zugelassene antisemitische Verhetzung der Bevölkerung in Tuchel dort s. Z. gegen das nach Könitz zur Verhütung weiterer Ausschreitungen rückende Militär Kundgebungen veranlaßt, die in jener Gegend früher unmöglich gewesen wären. Wenn irgend, eine Behörde sich von der durch die Antisemiten künstlich erzeugten oder gesteigerten judenfeindlichen Strömung im Volke gar nicht oder doch nicht beständig treiben läßt, empfängt sie von den antisemitischen Preßorgancn diktatorische Vorschriften für ihr künftiges Verhalten und ist sogar vor Drohungen nicht sicher, sobald sie nicht Festigkeit genug besitzt, unbekümmert um Köder und Popanz ihres Amtes zu walten, und wenn sie nicht weiß, daß jene dreisten Schreier nur denen schaden, die sie fürchten. Als kürzlich der Staatsanwalt Schweigger wegen des gelegentlich seines Plaidoyers im Prozeß Moritz Lewy gegen einige Journalisten gebrauchten Ausdrucks „Schlachtenbummler" von dein Oberstaatsanwalt rektifiziert wurde, appellierte die Staatsbürger-Zeitung schleunigst an den Juftizminister in einer Form, die von ihren früheren Huldigungen anläßlich der Judendebatten im Abgeordnetenhause ziemlich grell abstach. Sie sagte wörtlich: „Hoffentlich sieht der Justizminister jetzt ein, daß die Entsendung des Herrn Lautz nach Könitz zur Leitung der Anklage im Prozeß Masloff ein Mißgriff war." Trotzdem derselbe Minister im preußischen Abgeordnetenhause Erklärungen abgegeben hat, welchen von antisemischer <Seitc; zunächst die vollste Anerk^umng gezollt wurde, und trotzdem die Mehrheit des Abgeordnetenhauses damit übereinstimmte, hält es die „Vereinigung zur Aufklärung des Konitzer Mordes" jetzt noch für nöthig, die Sache an den deutschen Reichstag zu bringen und begründet dies in einer Weise, die von sonderlichem Vertrauen zu den preußischen Justizbehörden und zu dem preußischen Landtagnicht gerade zeugt.. In dieser Petition wird der Reichstag angegangen, „den Reichskanzler zu ersuchen, feststellen zu lassen, an wem die Schuld liegt, daß der unter den auffallendsten Begleitumständen am 11. März 1900 verübte^ grauenhafte Mord an dem Gymnasiasten E. Winter noch keine Sühne durch Bestrafung der Mörder und Mithelfer gefunden hat." In der beigegebenen Begründung wird gesagt: „Man befürchtet, daß es jetzt^ in der Absicht der Behörden liegt, das Verfahren einzustellen, während große Kreise der Bevölkerung, nicht zum wenigsten die Gebildeten,'

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