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Im deutschen Reich · 1901-03-01 · Heft 3 (März 1901) · p. 164

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 3 (März 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-03-01
Page
164 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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164 Im deutschen Reich. Victor Jstoczy soll als Kolporteur ein erbärmliches Dasein stiften, und die Reden der jetzigen judenfeindlichen Wortführer finden im ungarischen Parlamente keinen Wiederhall. Als am 25. Februar Franz Buzath im ungarischen Abgeordnetenhause die Dotation für jüdische Kulturzwecke bemängelte und den Minister Wlassics fragte, ob er denn die Glaubensartikel der Juden kenne, erwiderte der ungarische Staatsmann: „Deo Herr Abgeordnete will, daß die jüdischen Kirchen ihre Glaubensbekennt, nisse und Dogmen vorlegen sollen. In dieser Hinsicht weiß ich nur, daß wir ein Gesetz über die freie Religionsübung besitzen, und gleichzeitig damit haben wir ein Gesetz über die Rezeption der Juden geschaffen. Bei diesem Gesetze hätte man den Antrag stellen müssen, daß die Juden ihre Dogmen vorlegen sollen. Im Uebrigen wäre dies.unnöthig, da die Dogmen der Juden allgemein bekannt sind. Da sind das Alte Testament und mehrere Bücher, welche allgemein bekannt sind. Es ist aber keinesfalls möglich, eine rezipierte Konfession zur Vorlegung ihrer Dogmen zu zwingen. Die für die jüdischen Kirchen bestimmte Summe wird unter den organisierten jüdischen Kirchen vertheilt. Es bekommen davon etwas die Orthodoxen, etwas die auf Congreßbasts Stehenden u. s. w. Die jüdischen Kultusgemeinden haben eine jede ihr besonderes Organisationsstatut, wenn sie auch keine gesetzlich organisierte Autonomie besitzen." Darauf wurde der Posten ohne weiteres genehmigt. Aus Anlaß einer von dem Baron Herrn Rothschild gegen das Antisemitenblatt „Inbre parole“ angestrengten Beleidigungsklage konstatierte die „Münchener Allg. Ztg." eine günstige Wandlung Ln dcr französischen Rechtssprechung. Sie schreibt: „Die Richter haben sich darauf besonnen, daß in dem Gesetzeskoder eine ganze Menge Paragraphen vorhanden sind, die die friedlichen und anständigen Leute gegen Preßbanditen schützen; einige Dutzend Verurtheilungeu zu kräftigen Geldstrafen — bis zu 100 000 Fr. und darüber — haben genügt, um den Ton der Pariser Zeitungen wesentlich zu verbeffern. Ein paar der schlimmsten Revolverblätter sind schon eingegangen: einige der allerärgsten Ehrabschneider sind verschwunden oder flüchtig geworden; selbst Hr. Rochefort schreibt jetzt, wenn es sich um Persönlichkeiten, denen er wohl zutraut, daß sie eventuell auf Geldstrafen, Schadenersatz und - Einrückungsgebühren für das Urtheil klagen könnten, ganz wesentlich anders als früher. Das gleiche ist auch bei der „Libre parole“ der Fall. Herr Drumpnt hat ein paalkräftige Verurtheilungen hinter sich, und die kurze Freude, seinen Lesern die Rothschilds als Mörder von Profession und aus Neigung bingestellt zu Habers kostet ihn jetzt weitere 25 000 Fr.', die zum großeil

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