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Im deutschen Reich · 1901-03-01 · Heft 3 (März 1901) · p. 162

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 3 (März 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-03-01
Page
162 (sequence 8)
Language
German
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162 Im deutschen Reich. Fluthwelle der antisemitischen Bewegung bevorstehe. Aus dieser Stimmung heraus erkläre sich die erfreuliche Antwort des Justizministers auf die Interpellation des Juden Peltasohn über Anstellung jüdischer Notare und die Einmüthigkeit, mit der die erdrückende Mehrheit des Landtages diese Abfertigung der Juden gutgeheißen habe. Aber die Fluthwelle, welche selbst den Minister und die Parlamentsmehrheit in eine den Antisemiten günstige Stimmung versetzt haben soll, kann und wird sich am Strande des Rechts brechen. „Des Menschen Seele gleicht dem Master" sagt Goethe und auch von jener Stimmung wird es gelten „und wieder nieder muß sie, ewig wechselnd." Bezeichnend dafür war schon die am 3. März in Berlin abgehaltene Sitzung des Centralvorstandes der nationalliberalen Partei, in welcher Sitzung zwar „die grundsätzliche Erklärung, welche namens der Landtagsfraktion zu der Interpellation Peltasohn u. Gen. abgegeben wurde, allseitig Zustimmung fand, aber ebenso einmüthig betont wurde, daß seines Glaubens wegen niemand von einem staatlichen Amte ausgeschlossen werden dürfe, und daß die Verwaliungspraris nicht im Sinne der Trennung, sondern des allmählichen Ausgleichs unter den einzelnen Volksgruppen arbeiten müsse." Dazu bemerkt nicht ohne Grund die „Staatsbürger-Zeitung": „Was wollen die Herren denn eigentlich? Im Landtag sind sie gegen die Juden; im Vorstand heißen sie das gut und betonen das Gegentheil." Auch das Centrum wird sich früher oder später sagen müsten, daß es in jener Sitzung nicht sehr glücklich operiert hat. Im Grunde bedeuten doch „Gleichberechtigung" und „Parität" genau dasselbe; wenn die Katholiken helfen wollten den Juden jene zu eskamotieren, würden sie kaum noch moralisch berechtigt sein, in einem Staate mit vorwiegend protestantischer Bevölkerung für sich Parität zu verlangen. Versteht das Centrum darunter, daß der Staat den Bewerber um ein Amt nicht nach der Befähigung, sondern nach der Konfession fragen und nach der ziffermäßigen Berechtigung der letzteren die Bewerbung berücksichtigen soll, so entfällt jede Bürgschaft für die Tüchtigkeit des gestammten Beamtenthums, denndann müßte in vielen Fällen ein leistungsfähiger Protestant hinter einem minder leistungsfähigen Katholiken zurückstehen. Don diesem Gedanken ausgehend, hat Fürst Bismarck am 30. Januar 1872 im Abgeordnetenhause gesagt: „Ich lehne jede Verpflichtung einer ko nfessio n el l en V olkszä hlung ab. Konfessionell kann eine Regierung als solche nur dann auftreten, wenn sie eine Staatsreligion hat, wie wir sie nicht haben. Ich huldige von Haus aus dem Grundsätze, daß jede Konfession bei uns die volle

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