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Im deutschen Reich · 1901-03-01 · Heft 3 (März 1901) · p. 160

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 3 (März 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-03-01
Page
160 (sequence 6)
Language
German
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IGO Im deutschen Reich Meineide der Juden verziehen. Auch andere Verdächtigungen seien von Kröseü gegen die Juden ausgesprochen. Bei diesen Vorträgen, die in einer Schulstube stattfanden, habe Krösell gegen die Pflichten, die sein Amt ihm auflege, auf das Gröblichste verstoßen.. Der Unterrichtsminister fand für diese aufreizende Thätigkeit des Herrn Pfarrers nicht ein einziges Wort des Tadels. Nur insoweit derselbe zu diesen Vorträgen Schullokale benutzt habe, erklärte der Kultusminister, habe er sich einer Inkorrektheit schuldig gemacht; die Regierung habe, als ihr dies bekannt geworden sei, durch den Landrath die Abhaltung weiterer Versammlungen in Schulhäusern inhibiert. Im Nebligen habefür ihn als Kultusminister bisher keine Veranlassung zum Einschreiten Vorgelegen. — Mit Recht stellte Abg. vr. Barth dieser mehr als ungewöhnlichen Toleranz der Behörden das schneidige Vorgehen der Verwaltungsbehörden gegenüber, sobald einmal die Sozialdemokraten sich einer Verfehlung schuldig gemacht haben. Daß der Minister sich darauf in beredtes Schweigen hüllte, veranlaßte die „Liberale Korrespondenz" daran zu erinnern, daß die Annahme der Möglichkeit eines Ritualmordes durch den Abgeordneten Richter wenig respektvoll als ein der „Atmosphäre des Narrenhauses" entstammender Begriff bezeichnet worden sei. Aber diese Atmosphäre ist eine sehr verderbliche; sie wirkt im hohen Grade ansteckend, und sie wird die Gefühlsrohheit vennehren und mit der Zeit massenhaftes Unheil anrichten. In ^bcrschlefien erfuhr kürzlich ein" jüdischer Kaufmann bei dem Besuch eines Gutes, daß eine Magd, als sie mit einem vierjährigen Kinde in der Stadt gewesen sei, von einer Frau gefragt worden sei, ob sie das Kind verkaufen wolle; es sei jetzt bald Ostern und da solle sie den Juden ein Kind zum Schlachten besorgen. Der jüdische Kaufmann brachte die Sache sofort bei der Behörde zur Anzeige. Die amtliche Untersuchung ergab, daß die Erzählung der Magd auf Wahrheit beruhte, daß aber die betreffende Frau, welche den Kinderkauf vorgeschlagen hatte, eine . notorisch verrückte Frauensperson war, die als unzurechnungsfähig straftechtlich nicht verfolgt werden konnte. — Das Anhören blutrünstiger Hetzreden, das Lesen von antisemitischen Schriften und das Anschauen von Glöß'schen Bilderbogen bringt in schwachen Gemüthern Wahnvorstellungen schlimmster Art hervor. Selbst jüdische Kreise bleiben davon nicht ganz unberührt. Wie in dem Kouitzer Prozeß der „dumme Alex", so soll in dem Prozeß Rosenthal-Camin eine jüdische Idiotin als Zeugin die merkwürdigsten Dinge ausgesagt haben, und neuerdings dient ein Pforzheimer Goldwaarenhändler, dessen Ueberspanntheit früher selbst von dem Antisemiten Liebermann von Sonnenberg in den

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