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Im deutschen Reich · 1901-03-01 · Heft 3 (März 1901) · p. 129

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 3 (März 1901)
Article
Die jüngsten Judendebatten im Abgeordnetenhause
Date
1901-03-01
Page
129 (sequence 9)
Language
German
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Die jüngsten Judendebatten im Abgeordnetenhanse. 129 die abergläubische Sekte, sondern sie sprachen schlechthin von den Zuden, die den Mord verübt; sie beschuldigten den jüdischen Schächter und Schlächter in Könitz, und man sucht das Fläschchen Blut nicht bei der abergläubischen Sekte, sondern in der Synagoge der jüdischen Aeligionsgemeinde in Könitz (Pfui!) Da sollte das Fläschchen mit dem Blute des Ermordeten aufgehoben worden sein. Ich frage, was hat denn die abergläubische, zugewanderte galizische Sekte in der Synagoge zu Könitz Zu thun? (Heiterkeit.) lieber diese steht doch nur der Synagogengemeinde in Könitz die Verfügung zu. (Sehr richtig!) Daß aber in der Synagoge das Blut verwahrt worden ist, ist den Konitzern jo oft gesagt worden, so oft hat die Staatsbürger-Zeirung und das in das antisemitische Fahrwasser eingeschwenkte Koncher Tageblatt den Konitzern erzählt, daß es „Blutmord" gebe, die Juden Christenblut zu Ostern brauchen, und man dunkle Gestalten vor dem 11. März in Könitz gesehen und zum Schächter habe gehen sehen, daß es schließlich kein Wunder ist, wenn die guten Konitzer ihren Zeitungen geglaubt und diese Geschäfts- und Hetzlügen als Wahrheit hingenom'men haben und sich sogar Zeugen gefunden haben, die sogar im Keller die Thäter bei der dunklen That gesehen haben wollen. Das ist der Fluch dieser antisemitischen Agitation. Sie verwirrt die Pfade der Wahrheitsermittlung und Urtheilsfindung. Die Rechtspflege beruht in letzter Linie darauf, daß unbefangene Zeugen ermittelt und. vernommen werden, nicht Zeugen, die vorher von einem Untersuchungs-Ausschuß bearbeitet worden sind; sie beruht darauf, daß unbefangene Männer aus dem Volke ohüe Haß und Voreingenommenheit auf der Geschworenenbank sitzen, die nicht vorher schon in ihrem Urtheile durch ihre Zeitung kaptivicrt sind. Man erwäge, daß das Volksgericht von der Anklagebehörde noch wohl ausgesiebt, und daß Jedweder abgelehnt wird, der Jude ist, oder auch nur im Verdacht der Judenfreundschaft oder der fortschrittlichen Gesinnung stebt. Wer bleibt da zur Entscheidung übng. und welche Gewähr bietet der Spruch der Volksgenossen, wenn schließlich nur diejenigen entscheiden, zu denen man die Ueberzeugung hegt, daß sie eine andere Wcltauffassung als die Angeklagten haben? Das ist die Kehrseite der Geschworenengerichte, baß sie versagen, wo die Strafsache zur Parteisache gemacht, wo die Volksleidenschaft aufgewühlt, die Gemüther verhetzt und fanatisiert sind. Die Geschworenengerichte sind eine liberale Forderung gewesen, (Ruf: Leider!) sie sollten gegen absolutistische und bureaukratrsche Willkür und Gewalt Schutz bieten. Heute handelt es sich viel mehr darum Schutz gegen die Parteileidenschaft zu gewähren und wenn dem so, hat die Verwaltung alles

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