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Im deutschen Reich · 1901-03-01 · Heft 3 (März 1901) · p. 125

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 3 (März 1901)
Article
Die jüngsten Judendebatten im Abgeordnetenhause
Date
1901-03-01
Page
125 (sequence 5)
Language
German
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Die jüngsten Judendebatten im Abgeordnetenhause 125 Taufe alle Imponderabilien im Nu beseitigt waren (Hört! hört!). Sie sind verwundert, aber das sind Dinge, die sich die Spatzen hier auf den Dächern erzählen. Der jüdische Richter ist seit Jahr und Tag in die erste Instanz gebannt, in rer zweiten Instanz ist fiir ihn kein Raum. Noch eigenartiger ist die Behandlung der jüdischen Assessoren, die im vergangenen Sommer in Berlin beliebt worden ist. Da wurden alle Kommissorien jüdischer Assessoren bis auf ein einziges eingezogen. Die jüdischen Assessoren haben die vakanten Stellen so lange diatenlos gehalten, bis der christliche jüngereBewerber von außerhalb sie mit Diäten bekommen hat. Hat etwa die Gesammtbevölkelimg ein Interesse daran, daß der Jude nur ohne Diäten, nicht mit Diäten die Stelle erhält? Und wenn ein solches besteht, ist ihm von der Justizverwaltung Rechnung Zu tragen? Im Parlament sind diese Fragen nicht angeschnitten, offenbar hat mau gemeint, es sei dem Minister das Recht zuzuerkennen, den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Die jüdischen Assessoren hätten sich nur für die ganze Monarchie zur Verfügung stellen sollen, daun wären auch sie mit Kommifforien bedacht worden. Warum ist denn aber nur von den jüdischen, nicht von den christlichen Assessoren verlangt worden, daß sie sich unbedingt zur Verfügung stellen? Dulden die örtlichen Verhältnisse, daß der jüdische Assessor diätenlos in Berlin thätig ist, warum dulden sie es nicht, daß er für seine Thätizkert bezahlt wird? Gewiß hat die Verwaltung das Recht, auf die örtlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen, aber auch das darf nur innerhalb des Rahmens der Verfassung geschehen. Die Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse kann nicht dazu führen, daß jemand um seiner Religion willen auf Jahr und Tag distanziirt und zurückgesetzt wird. Sind in einem vorwiegend evangelischen Distrikt bisher ausschließlich oder vorwiegend katholische Richter angestellr, so mag die Verwaltung dort weitere Meldungen katholischer Amtsanwärter zurückweisen und so den örtlichen Verhältnissen Rechnung tragen; es widerspricht aber dem Geist der Verfassung, wenn der Bewerber um seines Glaubens wegen nicht blos an dem einen oder andern Orte, sondern von der Mehrzahl der Orte ausgeschlossen und Jahr und Tag länger auf Anstellung warten muß, als seine andersgläubigen Kollegen. — Auch der prozentuale Maßstab widerspricht dem Geiste der Verfassung. Es wird Ihnen aus den Zeitungen bekannt sein, wie Fürst Bismarck hierüber gedacht hat: „Ich will keine konfessionelle Volkszählung haben", hat Fürst Bismarck gesagt.. Der Verfassung widerspricht der prozentuale Maßstab; denn wenn die Verfassung gemeint hätte, es sollten die einzelnen Anwärter nach Maßgabe der Verhältnisse der konfessionellen Bevölkerungs-

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