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Im deutschen Reich · 1901-02-01 · Heft 2 (Februar 1901) · p. 118

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 2 (Februar 1901)
Article
Prof. Dr. Zange [Rezension]
Date
1901-02-01
Page
118 (sequence 8)
Language
German
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118 Im deutschen Reich. Wiese von dem Verhältniß der einzelnen Unterrichtsfächer zu einander sagt, gern bei, aber nicht dem, was der Verfasser daraus folgert. Wir geben nicht zu, daß Lehrer und Schüler verschiedener Bekenntnisse den Antheil, den der Religionsunterricht an der Erziehung hat, verringere; wir geben nicht zu, daß der sittliche Einfluß des Unterrichts in den sprachlichen und wissenschaftlichen Unterrichtsfächern von dem Bekenntniß des Lehrers abhäugt oder von seiner Stellung innerhalb dieses Bekenntnisses. Wäre das der Fall, dann müßte die Wirkung des Unterrichts in der konfessionell gemischten Schule nicht nur von dem Glaubensbekenntnis des Lehrers sondern auch von dem der Schüler abhängen: dann würden beispielsweise christliche Schüler nur von Religionswegen zu einer andern Auffassung des klassischen Alterthums gelangen wie die jüdischen, die evangelischen zu einer andern wie die katholischen. Der Verfasser gestattet frcundlichst dem jüdischen Lehrer den Zutritt zu den öffentlichen Lehranstalten ausschließlich als Religionslehrer, also legt er kein oder weniger Gewicht darauf, daß auch die Schüler glaubenseinig sind. Nun denke man sich einen jüdischen Schüler nach den Grundsätzen, die der Verf. vertritt, unterrichtet und erzogen und dann in den Winkel geschickt, dem man dem jüdischen Religionolehrer für seinen Unterricht eingeräumt hat. Stellt man sich auf den Standpunkt des Verfassers, dann bleibt jenem Schüler entweder das fremd, was in diesem Winkel gelehrt wird, oder das unverständlich, was er mit seinen andersgläubigen Mitschülern in Geist und Gemüth aufnehmen soll. Der jüdische Schüler würde — immer unter der Voraussetzung, daß das Recept des Verfassers angewendet würde — weder an der einen noch an der andern Stelle zu einem sittlichen Menschen.erzogen werden können. Wir wollen nicht annehmen, daß der Verfasser den jüdischen Schülern diesen Anspruch auf die Menschenrechte versagen oder auch nur verkümmern will. — Vollends würde durch die konfessionelle Schule ein Zustand geschaffen werden, der weder beabsichtigt ist, noch wenn er eintritt, befriedigen wird. Wenn nämlch der einseitig religiöse Standpunkt den Unterricht und die Erziehung beeinflussen und leiten soll, dann müssen nothwendig auch die Erfolge der gesummten Unterrichtsthätigkeit verschieden sein, je nachdem die Bekennerschaft des Lehrenden und Lernenden verschieden war. Wir würden darm dem Vaterlande eine Jugend heranbilden — um nicht zu sagen verbilden — die sich weder auf wissenschaftlichem Gebiete verstehen, noch in ihrer sittlichen Weltanschauung vereinigen und zu einem gemeinsamen Ganzen zusammenschließe könnte und wollte. Die Trennung in der Schule muß zur Spaltung im Leben führen, Duldsamkeit und Nächstenliebe würden

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