Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1901)
- Article
- Prof. Dr. Zange [Rezension]
- Date
- 1901-02-01
- Page
- 113 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2316602-2316676-2316679-2327308--07872-2327399- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
BüchcrschaU. US von einem jüdischen Lehrer berichtet werden kann, sondern von einer solchen Zahl, daß der Rückschluß auf alle oder einen erheblichen Bruchtheil gestattet ist. Dieses aber bestreiten wir und können deshalb nicht umhin anzunehmen, daß hier der Herr Verf. ein Verfahren der Schlußfolgerung beliebt hat, wie es Antisemiten hassend und hetzend anwenden; weil ein Jude einmal irgendwo und irgendwann sich vergangen hat, werden alle dafür verantwortlich gemacht und desselben Vergehens für fähig gehalten. Der Herr Verf. soll in amtlicher Eigenschaft und an der Stelle, die kaum dazu geeignet war, seinem Unmuth über die Anstellung eines jüdischen Oberlehrers Ausdruck gegeben haben. Wenn auch der Schwächere gewichen ist, vielleicht ist dem Stärkeren doch klar geworden, daß er sich in Zeit und Ort vergriffen hat, vielleicht ist did eine schlechte Erfahrung nicht ohne Einfluß auf das ungünstige Urtheil über alle jüdischen Lehrer geblieben. Aber wie ihn damals die Ruhe, so hat ihn in seiner Schrift die Sicherheit im Urtheil und die Gerechtigkeit verlassen. S. 18 heißt es: „Kein Jude kann angesichts dieser Instruktionen — nämlich für die Direktoren und Lehrer — mit gutem Gewissen seinen Eid schwören, daß er allen seinen Verpflichtungen nach bestem Wissen und Gewissen Nachkommen wolle, wenn er nicht vorher ausdrücklich von den obersten und wichtigsten Verpflichtungen eines preußischen Oberlehrers losgesprochen worden ist, und kein preußischer Direktor kann gezwungen werden, einen Juden mit irgendwelcher unterrichtlichen oder gar unmittelbar erzieherischen Thätigkeit zu betrauen". Nun haben aber doch die jüdischen Lehrer ihren Diensteid genau so geleistet wie ihre christlichen Amtsgenossen ohne jede Einschränkung, also haben sie nach Zange entweder nicht gewußt, was sie schwören, oder sie haben' kein gutes Gewissen und haben bewußt einen Eid geleistet, den sie würden bewußt brechen müssen. Beides ist ein schwerer, ehrkränkender Vorwurf nicht nur gegen die jüdischen Lehrer, sondern auch gegen die Behörde, die den Eid verlangt und abnimmt. Denn wer im Vollbesitz seiner geistigen. Kräfte ist, darf, ohne die Grundlehren der Sittlichkeit und seiner Religion zu erschüttern, weder schwören, wenn er nicht weiß, was er beschwört, noch schworen und wissen, daß er eidbrüchig werden wird. Daß hier der jüdische Lehrer als Mann ttef gekränkt ist, kann nicht bestritten werden; was den Vers, dahin gebracht hat, so gering von der Ehre jüdischer Lehrer zu denken, bleibt räthselhaft. Wir können uns wohl denken, daß derartige Aussprüche in der Erregung oder Ueberellung gethan werden und aus voreingenommene Hörer 'Eindruck machen, daß'man sie aber drucken läßt, ist doch wenigstens unvorsichtig, und der Herr Verf. dürste sich nicht verletzt fühlen, wenn wir uns