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Im deutschen Reich · 1901-02-01 · Heft 2 (Februar 1901) · p. 112

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 2 (Februar 1901)
Article
Prof. Dr. Zange [Rezension]
Date
1901-02-01
Page
112 (sequence 2)
Language
German
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112 Im deutschen Reich. Verfasser auch auf katholische Lehrer ausgedehnt worden und in dieser erweiterten Fassung, wenn auch mit besonderer Betonung der Zugehörigkeit von Juden zu dem Lehrerkollegium, als Resolution aus dein Kongreß hcrvorgegangen. Aber darüber, ob auch katholische Lehrer in einer Schule unlcrrichten sollen, deren Schüler in ihrer Mehrheit evangelisch sind, haben wir mit dem Verfasser nicht zu rechten, ebenso wenig mit dem Kongreß, der schon durch seinen Namen erklärt, daß er weder mit einem andersgläubigen, noch mit einem andersdenkenden diskutieren will; denn nur so läßt es sich erklären, daß recht heftige Angriffe auf Lehrer an Simultanschulen gerichtet werden konnten, ohne daß die einstimmige Annahme der Resolution gefährdet oder vereitelt wurde. Wir wissen uns von jeder Einmischung in den Streit unter den christlichen Konfessionen ebenso frei, wie bei der Vertheidigung unserer staatsbürgerlichen Rechte von der Bevorzugung oder Betonung des orthodoxen oder liberalen Standpunktes im Judenthum. Deshalb werden wir mit dem Verfasser nicht darüber streiten, ob er ein Recht hat, die „Modernjuden" — dieses allerliebste Wort hat in dem Hörerkreise große Heiterkeit erregt — als solche zu charakterisieren, die weder Juden noch Christen sind (S. 4), und einen Unterschied zu machen zwischen „Modernjuden" und „wirklichen Juden". (S. 20). Wir wollen uns nicht entrüsten und sind nicht neugierig zu erfahren, woher der Herr Verf. diese Unterscheidung zwischen „gut" und „böse" hat; wir lassen ihm auch das Vergnügen, uns Vorhaltungen über die Heiligung des Sabbaths zu machen. Aber wir erheben Einspruch dagegen, daß das Werk der Erziehung und des Unterrichts gegen die Sabbathgebote verstoße; denn wir halten es für eine ernste und schwere, aber nicht „saure" Arbeit, und wir wissen, wozu die Sabbathruhe bestimmt ist und womit sie am würdigsten ausgefüllt wird. Herr Direktor Zange spricht einmal von einem „christlichen Gewissen", er muß also annehmen, daß es auch ein „jüdisches" gebe und daß es diesem allein überlassen sein müsse, wie es sich mit den Geboten der jüdischen Religion abfindet. Doch der Herr Verf. hat mit einem oder mehreren Juden böse Erfahrungen gemacht (S. 20); er hat's erlebt, daß ein Jude — oder mehrere? — an der gemeinsamen christlichen Morgenandacht theilnahm, das christliche Gesangbuch in der Hand, als ob er mitsänge, und daß er sich anmaßte, die christliche Morgenandacht leiten zu wollen. Wir geben arnumwunden zu, daß der jüdische Lehrer, der solches thut, ein schweres Unrecht gegen sich und die Schule, an der er unterrichtet, begeht; wir zweifeln nicht, daß es vorgekommen ist, da der Herr Verf. es berichtet. Aber wir! verlangen den Beweis, daß ein solches Verhalten nicht nur

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