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Im deutschen Reich · 1901-02-01 · Heft 2 (Februar 1901) · p. 82

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 2 (Februar 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-02-01
Page
82 (sequence 2)
Language
German
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82 Im deutschen Reich. Gegen diese mit dem klaren Wortlaut der Verfassung in schroffem Gegensatz stehende Auffassung protestierte ganz energisch der Abg. vr. Barth Namens der gesummten Linken. Er fragte, wo noch die Spur eines Rechtsstaates sei, wenn solche Grundsätze vom Minister selbst proklamiert würden, und er stellte die Regierung und die ihr zustimmenden Parteien vor die Alternative, entweder die Verfassung zu ändern oder, so lange diese noch besteht, auch den Muth zu haben, für sie einzutreten. Seit jener offenherzigen ministeriellen Aeußerung, die übrigens: nur etwas vollständig aufgedeckt hat, was verhüllt längst vorhandenwar, ist die Frage „Emanzipation und Rechtsstaat" aufgerollt worden, und diese Frage wird nicht wieder ruhen, bis sie in der einenj oder anderen Weise, jedenfalls in ehrlicher Weise, eine Lösung findet. Der bisherige Zustand, bei welchem das Reichsgesctz vom 3. Juli 1869 doch nur als ein holdes Phantasiegebild erschien, war unhaltbar. Daß : jene, welche als Jünglinge zu den Hörern Heinrichs von Treitschke, zu den Verehrern Adolf Stöckers gehört haben und schon als Studenten sich zu mittelalterlichen Grundsätzen und Sitten bekannten, als Männer iu Amt und Würden sich sofort gegen fähige jüdische Mitbewerber mit aller Kraft wehren würden, war zu erwarten. Die Rücksichtslosigkeit, mit der dies seit Jahrzehnten geschieht, hat offenbar auf viele maßgebende Kreise eiuschüchternd gewirkt. Die Folgen der Nachgiebigkeit müssen aber erst vollständig zu Tage treten, ehe dieselben Kreise darüber klar werden, daß sie damit auf einer schiefen Ebene angelangt sind. Der Justizminister äußerte sein Erstaunen darüber, daß gerade gegen-die Justizverwaltung Vorwürfe über Nichtanstellung von Juden geäußert würden, während diese Verwaltung doch noch die einzige in der ganzen Monarchie sei, in welcher überhaupt jüdische Bewerber noch Aussicht auf Anstellung hätten. Damit ist klipp und klar bekundet worden, daß in vielen Derwaltungszwcigen jüdische Bewerber lediglich wegen ihres Glaubensbekenntniffes von der Anstellung ausgeschlossen sind, was dem Wortlaut und Sinn des § 12 der preußischen 23ersaffung schnurstracks widerspricht. Von den Parteien, welche das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 grundsätzlich ignorieren und den von dem getauften Juden Stahl-Schlesinger aus den Anschauungen der „heiligen Allianz" heraus konstruierten christlichen Staat" als ihr Ideal betrachten, ist lange vor dem „Prorumciamento vom 31. Januar 1901" die Gleichberechtigung der religiösen Bekenntnisse durch eine künstliche Auslegung des § 14 der preußischen Verfassung bekämpft worden. Nach jenem Artikel der Derfaffungsurkunde ist eine Ausnahme für jene Aemter festgesetzt, welche mit der Religions.

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