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Im deutschen Reich · 1901-02-01 · Heft 2 (Februar 1901) · p. 81

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 2 (Februar 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-02-01
Page
81 (sequence 1)
Language
German
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Umschau. 81 Lage der preußischen Juden im ersten Jahre des neuen Jahrhunderts ist in einem kürzlich im Central-Vereine ge- *^7^ haltenen Vorträge, der nachträglich in einer „Vogelfrei" be- > titelten Schrift veröffentlicht wurde, in ziemlich düsteren Farben geschildert worden. Wenn damals die „Kreuz-Ztg." diese Schilderung als eine übertriebene bezeichnte und darauf verwies, daß „wichtige Faktoren im öffentlichen Leben bereit seien, das Judcnthum in seinen Rechten zu schützen", so haben die Ereignisse der letzten Wochen bewiesen, daß diese Rechte doch auf recht schwankendem Boden stehen, wenn sie sogar von dem berufenen Wächter des Rechts und der Gerechtigkeit in der seltsamsten Weise interpretiert werden. Als am 31. Januar das Mitglied der freisinnigen Vereinigung, Abg. Pcltasohn, den preußischen Justizminister im Abgeordnetenbause darüber interpellierte, daß die jüdischen Juristen den christlichen gegenüber hintenangestellt würden, bekannte sich der Minister offen zu Anschauungen, die man wenigstens von amtlicher und verantwortlicher Seite aus zu vertreten, bisher noch immer Bedenken getragen bat. Er vertrat dabei die bis jetzt wohl nur in antisemitischen Kreisen laut gewordene Ansicht, daß ein Thcil der christlichen Bevölkerung Bedenken trage, intimere Familienangelegenheiten jüdischen Notaren anzuvertrauen, und äußerte ferner das an gewisse antisemitische Uebertreibungeu erinnernde Bedenken, daß, wenn ausschlüßlich der Prozentsatz und die Anciennität für die Ernennung zum Notar maßgebend wäre, man in Berlin nach zehn Jahren kaum noch einen christlichen Anwalt finden würde. Dabei sah sich der Justizminister, der im Uebrigen geradezu einen 'Dank dafür zu beanspruchen schien, daß die Justizverwaltung im Gegensatz zu den übrigen Verwaltungszweigen in Preußen überhaupt -jüdische Bewerber aufnehme, genöthrgt anzucrkennen, daß er selbst Gelegenheit gehabt habe, eine große Anzahl in jeder Hinsicht hochachtbarer und befähigter jüdischer Anwälte und Notare kennen zu lernen. Herr Schönstedt erklärte zum Schluß ganz allgemein hinsichtlich der Anstellung von jüdischen Bewerbern im Justizdienst mit dürren Worten: Ich erkenne an, daß die Juden gleichberechtigt sind; ich erkenne aber nicht an, daß die Ablegung der Examina den Juden ein gesetzliches Recht auf Anstellung gewähre.

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