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Im deutschen Reich · 1901-02-01 · Heft 2 (Februar 1901) · p. 76

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 2 (Februar 1901)
Article
Das Tödten der Schlachtthiere
Date
1901-02-01
Page
76 (sequence 4)
Language
German
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76 Im deutschen Reich. Für die Frage des „Niederlegens" sind folgende Punkte ausschlaggebend: 1. Dieses hat mit dem rituellen Schächten als solchem d. h. mit den Religionsvorschriften garnichts zu thun. Jede dahingehende staatsgesetzliche Anordnung muß aber schon aus religiösen Gründen durchgeführt werden, weil etwaige lebensgefährliche Verletzungen des Schlachtthieres durch das rohe Niederlegen das Fleisch rituell ungenießbar macht. 2. Die Vorbereitungen zum Schächten d. h. das „Niederlegen" sind durch Regierungs-Erlaß vom 14. Januar 1889 geregelt (vgl. Gutachten-Samml. S. 62 Note), wodurch jeder Thierquälerei vorgebeugt wird. Die Durchführung dieses Erlaffes ist Sache der Polizei! Von einzelnen antisemitischen Thierärzten wird aber auch mit Unrecht behauptet, daß die bei dem Schächten dem Schlachtthiere bei. gebrachte tödtliche Wunde schmerzhaft sei. Alle „Gutachter" behaupten übereinstimmend, daß infolge der haarscharfen Glätte des Schächtmessers dieser Schmerz nur ein ganz minimaler sei und kaum eine einzige Sekunde daure. Ebenso unrichtig ist die mehrfach ausgestellte Behauptung, daß das Tlüer nach Beibringung des Schachtschnitts durchschnittlich bis 1 Minute bei vollem Bewußtsein in den Qualen liege. Es genügt zum Beweise daiür, daß jegliches Bewußtsein wesentlich schneller und sonnt auch jegliche Schmerzempfindung aufhört, auf folgende Gutachter zu verweisen: Prof. Esser (S. 36 „sofort"); Prof. Kühne (S. 44 „nach zehn Sekunden"); Prof. Exner (S. 53 „nach den ersten zwei Sekunden"); Prof. Hering iS. 54 „nur nach Sekunden"): Prof. Place (S. 56 „kaum einige Sekunden"); Prof. Richet (S. 57 „in 2-—5 Sekunden"); Prof. Laberde (S. 58 „fast augenblicklich"); Pros. Lundgreen (S. 59 „fast augenblicklich"); Prof. Herzen (S. 60 „sofort"); Departements-Thierarzt Deigendesch- Sigmaringen (S. 66 „sofort"); Landesthierarzt Peters-Schwerin (S. 66 „sofort"); Landesthierarzt Burger-Coburg (S. 67 „höchstens 10 Sekunden"); Polizeithierarzt Sosner-Bremen (S. 68 „nach einigen Sekunden") rc. rc. Ucbrigens verschweigen die Gegner des Sckächtverfahrens, was ihnen als praktischen Th.erärzten nicht unbekannt sein kann, daß 1. der Betäubungsschlag schmerzhafter ist als der Schächtschnitt; 2. der Betäubungsschlag, wie dies zahlreiche Gutachter hervorheben, in zahlreichen Fällen mehrmals wiederholt werden muß und dann die grausamste Thierquälerei bildet. Don Gegnern der Sckächtmethode ist auch darauf hingewiesen worden, daß doch „nur" 106 von den 2000 praktischen Thierärzten in Preußen unter den Gutachtern figurieren. Dabei hat man nicht

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