Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1901)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1901-01-01
- Page
- 44 (sequence 4)
- Language
- German
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44 Zrn deutschen Reich. die beiden, letzten zu einer solchen von je 150 Mark verurtheilt und Frau Rojenfeld die Pnblikationöbefugniß zugesprochen. Die von den Verurtheilten eingelegte Berufung kam am 5. Januar vor der Posener Strafkammer als Berufungsinstanz zur Verhandlung. Als Anwalt der Rosenfeld'schen Eheleute war Rechtsanwalt Kirschner, als derjenige der drei Angeklagten Rechtsanwalt Glowacki erschienen. Die als Zeugin vorgeladene Hedwig ZerLian blieb trotz wiederholter Ermahnung des Landgerichts-Direktors Felsmann bei ihrer Behauptung, daß sich der Vorfall, so wie er im „Postop" geschildert, zngctragen habe. Es traten aber sowohl Kaufmann Wreschner von Pudewitz, wie Bürgermeister Riemer gegen sie auf, denen gegenüber die Zerbian zwar erst auch diese Behauptungen ausgestellt, dann aber zugegeben, daß sie erfunden seien. Nun erklärte die Zerbian, sie habe das zweite Mal nur „aus Angst" vor dem Herrn Bürgermeister und dem Herrn Wreschner gesagt, ihre erste Aussage sei erlogen. Auf Antrag des Rechtsanwalts Kirschner beschloß der Gerichtshof, die Zerbian nicht zu vereidigen und zwar wegen Verstandcsschwäche. Der Vater der Zeugin, Fuhrmann Zerbian, erklärte, seine Tochter sei zwar eines Tages nach Hause gekommen und habe erzäblt, sie hatte sich beim Geschrrrabwajchen in den Finger gestochen, aber davon, daß Frau Rosenfeld das Blut abgefangen u. s. w., habe das M achen kein Wort erzählt. Seitens der Rosenfeld'schen Eheleute wurde unterm Zeugeueide auf das Bestimmteste versichert, an den Erzählungen des Mädchens wäre kein wahres Wort. Frau Rosenfeld hob ferner hervor, daß ihr infolge der Erzählungen des Mädchens sehr häufig seitens der Schuljugend beleidigende Worte nachgerufen worden seien. Tie Strafkammer verwarf d.e eingelegte Berufung, und es verblieb somit bei der erstinstanzlichen Verurtheilung. Im August v. I. ging Herr Mar Drucker aus Flatow, der ans dem Bahnhof Zakrzewo einen dort verladenen Waggon Getreide zu expedieren hatte, in das dortige Stationsbureau, in dem sich der Bahnmeister-Aspirant Herr Hartmann befand. Als dieser Herrn Drucker sah. nahm er einen blauen Zettel ans seiner Tasche, auf dem die Worte standen: „Kauft nicht vom Juden!" und klebte in Gegenwart les Bahnvorsteher'S und anderer Beamten diesen Zettel im Bureau an. Dies verletzte 'Herrn Drucker derart, daß er eine Beschwerde an die Betriebsinspektion! in Könitz richtete, welche am 13. Dezember v. I. nachstehenden Bescheid ertheilte: Air den Kaufmann Herrn Max Drucker in Flatow. Aus die Beschwerde gegen den Bahnmeister-Aspiranten Hartrnann daselbst erhalten Sie de»; Bescheid, daß die an-