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Im deutschen Reich · 1901-01-01 · Heft 1 (Januar 1901) · p. 43

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 1 (Januar 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-01-01
Page
43 (sequence 3)
Language
German
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VereinsnachrichLen. r.r Selbstbewußtseins beitragen wird, verlangt sie, daß die Delegierten durch allgemeine, gleiche und direkte Wahlen aller deutschen Juden bestimmt werden." Wie die Ausführung dieses letzten Beschlusses zu ermöglichen sein würde, darüber werden die Leiter der zionistischen Vereinigung hoffentlich Aufschluß geben. Der geschäftsführende Ausschuß der Versammlung vom 27. Dezember dürfte durch das ihm ettheilte Mandat ebenso daran verhinder-t sein, sich mit der Veranstaltung des Judentages zu beschäftigen als auch daran, das Verlangen allgemeiner direkter Wahlen zu erfüllen, selbst wenn er die Ausführung für möglich hielte. Er hat nur die umfassende Organisation der Israeliten Deutschlands vorzubreiten und für dieses Werk darf er wohl auf die Unterstützung aller jüdischen Kreise rechnen. Wenn der Central-Verein sich willig in den Dienst des künftigen allgemeinen Verbandes stellt, thut er dies in der festen Ueberzeugung, daß dadurch der von ihm bisber vertretene centrale Gedanke nock mehr verbreitet und zu einer noch festeren Gestaltung' führen, daß ferner von den sich in gleicher Weife der Gesammthcit einfügenden Organisationen das Gebiet der Abwehr, also die Thätigkeit naä) außen, dem Central-Vereine überlassen bleiben werde. Auch inderfüngsten Zeit hat er auf diesem Gebiete unentwegt weiter gearbeitet. Unter anderem hat ein „Die Moral des Talmuds^ überschriebener Artikel, der am 9. Juni v. I. in dem Posener Blatt ..Postep" veröffentlicht wurde, uns veranlaßt, gegen dieses wider die jüdische Bevölkerung der Provinz Posen beständig hetzende Organ der polnischen Antisemiterl vorzugehen. Da zunächst die Kgl. Staatsanwaltschaft in Posen auf nuferen Strafantrag einen ablehnenden Bescheid ertheilte, haben wir die Sache weiter verfolgt und schließlich bei dem Kgl. Oberlandcsgericht in Posen genchtliche Entscheidung gemäß $ 170 St.-P.-O. beantragt. Das Obcrlandesgericht hat darauf die Erhebung der öffentlichen Anklage beschlossen. — Uebrigens ist die fchöffengerichtjiche Derurtheilung der Redaktion des „Post?p" wegen eines anderen antijemüischen Hetzstückchens kürzlich von fccm Kgl. Landgericht zu Posen bestätigt werden: Ein in dem Heft 6/7 dieser Zeitschrift aui 10. Juni v. I. mitgetheiltes, durch das polnische Anrisrmitenblatt „Pestep" verbreitetes „Pudewitzer Blutmärchen" batte die durch die Artikel in den Nummern 120 und 167 des „Post?p" beleidigten Rosenfeld'schen Eheleute zu einer Klage gegen den verantwortlichen Redakteur Kaczmarek in Posen und die beiden Pudewitzer Antisemiten Kusnierklewicz und Sniadecki veranlaßt. Am 5. November wurde vor dem Schöffengericht in Posen ersterer zu einer Geldstrafe von 100 Mark,

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