Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1900)
- Article
- Alphonse Levy [Rezension]
- Date
- 1900-12-01
- Page
- 675 (sequence 5)
- Language
- German
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Buch^rschau. 675 AU einer Revision der Gesetzgebung über die Juden im Sinne einer Verbesserung zu veranlaßen, ein Beschluß, dem 1834 die Zweite Kammer beitrat. Unvergeßlich sind die Verdienste, die in diesen Verhandlungen sich Professor Dr. Krug erwarb und die Hochherzigkeit,' mit der Prinz Johann für die Gleichstellung der Juden und für Hre volle Gewissensfreiheit eintrat. Die lästigsten Bestimmungen, unter denen sie gelitten hatten, wurden aufgehoben, und 1837 wurde ihnen endlich das langersehnte Gotteshaus gewährt. „Aus der religio tolerata wurde die religio recepta." Nach unsäglichen Schwierigkeiten gelang es den unausgesetzten Bemühungen des Ober-Rabbiners Dr. Zacharias Frankel, die Mittel zu dem Bau einer Synagoge zu beschaffen, die 1840 unter der Theilnahme der Behörden geweiht werden konnte. Das Gesetz von 1838 ordnete bereits auch die Verhältnisse der Juden in Leipzig. Bis zum Erlaße des Bundesgesetzes vom Jahre 1869, das für das ganze norddeutsche Bundesgebiet alle aus der Verschiedenheit des Bekenntnißes hergeleiteten Rechtsbeschränkungen aufhob und die Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung vom religiösen Bekenntniß unabhängig machte, haben die Juden in Sachsen noch Schwierigkeiten genug zu überwinden gehabt. Drei Jahrzehnte hindurch hatten sie einen Führer und Förderer ihrer Sache an Emil Lehmann, deßen Thätigkeit nicht nur für seine engeren Baterlandsfreunde, sondern für dir deutschen Juden überhaupt unvergeßlich bleiben wird. Di« beiden Religionsgemeinden von Dresden und Leipzig sind allmählich zu großer Blüthe gelangt. Wenn gegenwärtig die Zahl der jüdischen Einwohner in Sachsen eine sehr kleine ist (1699 zählte Leipzig 4872, Dresden nur 2547 jüdische Seelen), so liegen die Gründe darin, daß trotz aller gesetzlichen Bestimmungen die Gleichstellung der jüdischen und christlichen Bürger auf dem Verwaltungswege umgangen wird und die antisemitische Bewegung nirgend so riefe Wurzeln gefaßt hat als in Sachsen. Wie früher die Innungen und der Rath der Städte jeden Versuch der Fürsten, die Lage der Juden zu heben, zu nichts machten, so protestiert heute noch der breite „Mittelstand" durchs die Wahlen von Antisemiten zu Abgeordneten gegen die Gleichberechtigung der Juden. Unter dem Einfluß der Volksstimmung hat die Regierung durch das Schachtverbot sich sogar zu einem Eingriff, in die Gewiffensfreiheit der Juden treiben laßen. So ist es derrr^ kein Lichtblick, mit dem die Geschichte der Juden in Sachsen schließt,^ und der pessimistisch Veranlagte mag wehmüthig ausrufen: „Man^ weiß nicht, was noch werden mag". Zu diesen gehört der Versaßer des eben erschienenen 49