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Im deutschen Reich · 1900-12-01 · Heft 12 (Dezember 1900) · p. 640

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 12 (Dezember 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-12-01
Page
640 (sequence 8)
Language
German
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640 Im deutschen Reick. gegen die Person und die nächste Familie des Staatsoberhauptes zu richten. Wenn Graf Bülow, als er die erwähnte Erklärung abgab, sich gleichzeitig im Namen der verbündeten Negierungen gegen den in vielen Beziehungen sympathischen Antrag des Centrums aussprach, war sicher kein anderer Grund vorhanden, als die Absicht, den bundesstaatlichen Charakter des Reichs und die Autonomie der Vundesglieder, soweit die Reichsgesetzgebung dieselbe gewährleistet, nicht ohne willige Zustimmung der Einzelstaaten beeinträchtigen zu lasien. Immerhin haben die deutschen Juden Grund, es zu bedauern, daß die verbündeten Regierungen sich so ablehnend verhielten, denn der Antrag des Centrums sicherte nicht nur jedem Reichsangehörigen innerhalb des Reichsgebietes volle Freiheit des Religionsbekenntnisies, der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften, sowie der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung, sondern auch allen innerhalb des Reichsgebiets anerkannten Religionsgemeinschaften die freie und öffentliche Ausübung ihres Kultus zu. Dadurch wäre die Fortdauer des alle strenggläubigen Juden verletzenden Schächtverbotes im Königreiche Sachsen unmöglich gemacht worden. Trotzdem nehmen die Antisemiten an, daß sie in den Parlamenten Bundesgenoffen finden, judenfeindliche Pläne durchsetzen, die Erfüllung ihrer kulturfeindlichen und verfaffungswidrigen Wünsche den verbündeten Regierungen abtrotzen werden. Diese kühne Annahme wird erklärlich, wenn man die Unterschriften sieht, welche der Aufruf der „Vereinigung zur Aufklärung des Konitzer Mordes" gefunden hat, trotzdem in dem Schriftstück klipp und klar ausgesprochen ist, daß Privatleute die Spuren der Mörder verfolgen müffen, damit es gelinge, „die Justiz zur Ergreifung der Mörder zu veranlassen". Deutlicher kann man die Behörden nicht der schwersten Pflichtverletzung beschuldigen. Dies thun Geistliche, Mitglieder des Reichstags und Abgeordnetenhauses, andere Männer in angesehener Stellung! Eine derartige Agitation untergräbt wahrlich die nothwendigste Grundlage der Staatsordnung und das Vertrauen zur Rechtspflege schlimmer, als es jemals seitens der Sozialdemokratie geschehen ist. — Da müffen doch wirklich die Antisemiten glauben, durch die Ausschlachtung der Konitzer Affaire genügenden Wind in ihre Segel bekommen zu haben, um ihren schon mehrfach im Reichstage eingebrachten, bisher jedoch noch immer mit großer Stimmenmehrheit abgelehnten Antrag betreffend das Verbot der Judeneinwanderung von neuem einzubringen. Zu diesem Zwecke haben sich die beiden politischen antisemitischen Gruppen mit einigen bekannten konservativen Abgeordneten zu einem schönen Bunde zu-

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